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Volksmotion zur Revitalisierung von Gewässern findet Mehrheit

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Bund und Kanton sollen Revitalisierungsprojekte bis zu 95 Prozent subventionieren können. Der Grosse Rat nahm eine entsprechende Volksmotion an.

Mit zwei Anliegen wandten sich die Verfasserinnen und Verfasser einer Volksmotion an den Kanton. Zum einen sollen Bund und Kanton Gewässerrevitalisierungen und Hochwasserschutzmassnahmen nicht mehr mit maximal 80 Prozent subventionieren können, sondern mit bis zu 95 Prozent. Derzeit müssten die Gemeinden einen hohen Anteil der Kosten selbst stemmen. Das könne abschreckend wirken für die Umsetzung von Revitalisierungen.

Zum anderen solle der Staatsrat über höhere Subventionsbeträge selbst entscheiden dürfen. Das würde Projekte beschleunigen, so die Argumentation der Volksmotion. Gemäss dem Gewässergesetz entscheidet die Regierung alleine über Subventionen bis 500’000 Franken pro Projekt. Wenn es um höhere Beträge geht, muss sich zusätzlich der Grosse Rat damit befassen.

Im Grossen Rat traf die Motion am Dienstag auf mehrheitliche Unterstützung. 54 Grossrätinnen und Grossräte stimmten für die Annahme, 40 lehnten diese ab, eine Person enthielt sich.

Autonomie und Föderalismus

«Die Annahme der Volksmotion ermöglicht den Gemeinden aktiv zu werden, bei weniger hohen Kosten», sagte Armand Jaquier (SP, Romont). Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) wies auf den Grundsatz «wer zahlt, befiehlt» hin. Die Gemeindeautonomie sei im Gewässerbereich sehr gering. «Die Subventionierung zu 95 Prozent drängt sich auf.»

Dieser Argumentation stellte sich Flavio Bortoluzzi (SVP, Muntelier) entgegen. «Wir stehen zum Föderalismus. Die Finanzkompetenz soll bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden bleiben.» Zudem erinnerte er daran, dass der Grosse Rat zuletzt im Herbst das Gewässergesetz angepasst hatte. Damals sei die Finanzkompetenz zugunsten des Staatsrats erhöht worden.

Beitrag zur Biodiversität

Auch aus diesem Grund hatte der Staatsrat die Ablehnung der Volksmotion beantragt: Deren Anliegen seien teilweise bereits berücksichtigt worden. Weiter plane der Staatsrat, den maximalen Betrag für Subventionen auf 90 Prozent zu erhöhen. Dieser Satz könne bei Revitalisierungs- und Hochwasserschutzprojekten zur Anwendung gelangen, die einen besonderen Beitrag zur Biodiversität und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. «Ein Wert von 90 Prozent wird auch in den Nachbarkantonen verwendet», sagte Staatsrat Jean-François Steiert (SP). Zudem solle nicht vergessen gehen, dass auch private Stiftungen Revitalisierungsprojekte unterstützen. «Es wäre fast schade, dieses Geld zurückzuweisen und stattdessen Steuergeld zu verwenden.»

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