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Vom Pokerspiel ins Drogenmilieu

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Vom Pokerspiel ins Drogenmilieu

35-jähriger Albaner zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt

Das Strafgericht des Saanebezirks hat am Mittwoch einen 35-jährigen Albaner wegen Drogenhandels und Geldwäscherei zu acht Jahren Zuchthaus und lebenslänglichem Landesverweis verurteilt. Er sass bereits einmal für das gleiche Vergehen für drei Jahre im Gefängnis.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Acht Jahre Zuchthaus und lebenslänglicher Landesverweis – so lautete am Mittwoch das Urteil des Strafgerichts des Saanebezirks unter dem Präsidium von André Waeber. Das Gericht geht davon aus, dass der 35-jährige Albaner mindestens sieben Kilogramm Heroin in den Umlauf gebracht hat. Bei einem Reinheitsgehalt von 20 Prozent entspricht das 1,4 Kilogramm reinem Heroin. Zudem wurde der Verurteilte T. wegen Geldwäscherei für schuldig befunden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Zuchthaus gefordert, der Verteidiger sechs Jahre, beide mit Landesverweis. Der Verurteilte ist Teil des Drogenrings, der 2002 von der Freiburger Justiz unter dem Decknamen «Albatros» gesprengt wurde (siehe Kasten).

Menge unklar

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Fabien Gasser, und der Pflichtverteidiger Beat Luginbühl waren sich einig, dass der Verurteilte im Raum Bern mit Drogen gehandelt hat – nur in der Menge gab es Uneinigkeiten. Während Gasser in seinem Plädoyer von neun Kilogramm ausgeht und sich dabei vor allem auf die Aussagen der Drogenabhängigen und dem Lieferanten von T. stützt, zeigt sich der Verteidiger vorsichtiger. Der Angeklagte dürfe nur auf Basis von sicheren Tatsachen verurteilt werden. Ansonsten gelte «Im Zweifel für den Angeklagten». Der Verurteilte hatte zugegeben, mit drei bis vier Kilogramm gehandelt zu haben (bei der Verhaftung befanden sich 1,7 Kilogramm davon in der Wohnung).

Um sich den Lebensunterhalt für ein Jahr zu finanzieren sei aber mehr nötig, als nur zwei Kilogramm Heroin zu verkaufen, ist Gasser überzeugt. Einen anderen Erwerb hatte T. nicht. Er glaubt auch nicht, dass es sich bei T. nur um einen kleinen Fisch handelt. Für den einfachen Drogenverkauf auf der Strasse würden vorzugsweise Minderjährige eingesetzt, die bei einer Verhaftung nach kurzer Untersuchungshaft wieder frei sein würden. Dass in einem Jahr ein Umsatz von 320 000 Franken erwirtschaftet wurde und T. bei seiner Verhaftung 12 000 Franken bei sich hatte, stärkt diese These. «Ich bin mir zwar der wirtschaftlichen Not in Albanien bewusst», sagte Gasser. Aber diese Situation entschuldige in keiner Weise die Taten des Albaners.

Der Verteidiger sah in T. keinen Drahtzieher oder gerissenen Drogendealer. Vielmehr sei er nahe an den Abhängigen gewesen und habe dazu ein Geständnis «in respektablem Umfang abgegeben».

Aussage der Süchtigen
in Frage gestellt

Er stellt die Aussagen der Abhängigen – es waren vier regelmässige Kunden – in Frage. Die Süchtigen sprechen von mehreren Kilos und belasten sich dabei selbst, weil ihnen kein Gefängnis droht. Sie würden höchstens zu regelmässiger ärztlicher Therapie «verurteilt».

Schon einmal im Gefängnis

Die Geschichte des Verurteilten ist die eines Mannes, der mit 13 Jahren in Albanien die Schule verliess, keine Berufslehre abgeschlossen hat, bis zum Ende des Kommunismus 1995 in der Landwirtschaft gearbeitet hat und seither keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachging.

Die wirtschaftliche Situation in seiner Heimat hatte ihn veranlasst, in die Schweiz zu kommen. Ende der 90er-Jahre wurde er in Bern zum ersten Mal wegen Drogenhandels zu drei Jahren Zuchthaus und acht Jahren Landesverweis verurteilt.

«Die Schweiz hat
sicher genug von mir»

Nach der Haftentlassung im Januar 2000 verbrachte er mehrere Monate in Albanien und Italien. Wieder in der Schweiz zurück, kam er wegen seiner Poker-Spielsucht in finanzielle Schwierigkeiten.

Ab Frühling 2001 bis zu seiner Festnahme im April 2002 kam er mit dem erwerbsmässigen Verkauf von Drogen an Abhängige zu Geld. «Ich habe genug von den Gefängnissen und die Schweiz hat sicher auch genug von mir», sagte der Verurteilte am Mittwoch vor Gericht.

Er will die Konsequenzen für seine Vergehen tragen.
«Albatros»

Unter dem Decknamen «Albatros» wurden im Sommer 2002 dank der Mithilfe der Freiburger Kriminalpolizei an der Landesgrenze in Chiasso 20 Kilogramm Heroin beschlagnahmt. Die Ware im Wert von rund einer halben Million Franken wies beste Qualität auf. Wird diese Menge gestreckt und in kleinen Mengen für den Handel vorbereitet, ergibt sich eine Menge von 100 Kilo mit einem Gesamtwert von vier Millionen Franken. Zahlreiche Personen wurden festgenommen und es kam schon zu Verurteilungen.

Im Fall des Albaners T. zeigte sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung erstaunt darüber, dass der Prozess am Strafgericht des Saanebezirks durchgeführt wurde, zumal der Aktionsradius von T. Bern war und er keinen Bezug zu Freiburg hat. Weil aber «Albatros» ein grosses Ausmass angenommen hat, wurden die Angeklagten gemäss dem Substitut der Staatsanwaltschaft Fabien Gasser auf die Kantone verteilt. FN

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