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Von Daumenschrauben, Guillotinen und dem letzten Henker Freiburgs

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Pierre Savary grinst belustigt angesichts der schockierten Gesichter seiner Zuhörerinnen und Zuhörer. Der Stadtführer von Freiburg Tourismus erklärt gerade die Foltermethoden, welche im späten Mittelalter auch in Freiburg üblich waren. Dazu gehörten nicht nur das Anziehen von Daumenschrauben, das Vierteilen oder das Brandmarken mit heissem Eisen. Mögliche Hexen warfen die Obrigkeiten gerne in die Saane–mit einer Katze in einen Lederbeutel eingebunden.

Auf dem «Galgenweg»

Pierre Savary führt den neuen rechtshistorischen Rundgang durch Freiburg. Und zur Rechtsprechung gehörte in vergangenen Zeiten auch die Folter–auch noch vor 250 Jahren, als in Freiburg eine Rechtsschule gegründet wurde. Zu Ehren des Jubiläums dieser Rechtsschule konzipierte die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg in Zusammenarbeit mit Freiburg Tourismus den Rundgang. Die ersten Führungen starteten im Juli. «Das Thema stösst auf reges Interesse», meint Pascal Pichonnaz, ordentlicher Professor für Privatrecht und Vize-Dekan der Fakultät. Der rechtshistorische Rundgang kann bis auf weiteres bei Freiburg Tourismus für Gruppen gebucht werden.

Auf dem Georges-Python-Platz vor dem einstigen Haus dieser Rechtsschule, dem Albertinum, beginnt die Führung. Von dort geht es weiter bis vor die Universität Miséricorde, wo sich einst die kleine Kapelle der Barmherzigkeit befand. Diese war die letzte Gebetsstätte auf dem Weg der zum Tode Verurteilten vom Richtplatz vor dem Rathaus auf den Guintzet-Hügel, wo sie exekutiert wurden.

Savary sagt, dass der Name des Hügels wohl an dessen einstige unschöne Funktion erinnere, indem er vom Wort «Guillotine» abgeleitet sei. Danach führt er die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Rundgangs in umgekehrter Richtung auf dem «Galgenweg» durch die Lausannegasse zum Rathausplatz. Dabei erzählt er von der Prozession der Verurteilten zum Galgen, wie wenn er sie selbst erlebt hätte: «Die Exekutionen fanden jeweils an Markttagen statt, und viele Leute säumten die Strassen.» Das sei jeweils ein richtiges Spektakel gewesen.

Letztes Todesurteil 1902

Um jemanden vor 1798 zum Tode verurteilen zu können, brauchte die Rechtsprechung ein Geständnis. Hier kommt die Folter ins Spiel, die ein Geständnis erzwingen konnte. Als die Helvetische Republik 1798 installiert wurde, sah man die Folter als nicht mehr zeitgemäss an.

Etienne Chatton war 1902 der Letzte, der in Freiburg zum Tode verurteilt wurde. «Er erschlug mit einer Axt die Tochter des Posthalters von Neyruz», weiss Savary. Doch Freiburg verfügte damals über keine Instrumente und kein Personal mehr zur Ausführung der Todesstrafe. So mussten eine Guillotine aus Schaffhausen und ein Henker aus Rheinfelden herbeigeschafft werden. Auch der Guintzet-Hügel war nicht mehr entsprechend eingerichtet, weshalb Chatton beim Augustinerkloster hingerichtet wurde.

Zum Jubiläum

Juristen betätigen sich als Historiker

Im Rahmen des 250-Jahr-Jubiläums der Freiburger Rechtsschule findet Mitte Oktober die «History Week» statt. Dann beschäftigen sich die Dozierenden der Rechtsfakultät in ihren Veranstaltungen mit historischen Themen. Zudem halten bekannte Juristinnen und Juristen Referate.nas

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