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Vor Bundesgericht: Darf Coop Löwenberg sonntags Tore öffnen?

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Gehört der Coop-Supermarkt Löwenberg zur touristischen Zone von Murten oder nicht? Das ist die Streitfrage zwischen Kanton und Coop. Weil Coop den Laden im Löwenberg während der Sommersaison sonntags öffnen will, geht der Fall nun vor Bundesgericht.

Im November 2019 öffnete das Einkaufszentrum Coop Löwenberg nach zwei Jahren Bauzeit seine Tore. An der Eröffnung war der damalige Murtner Stadtpräsident Christian Brechbühl dabei. Es ist der zweite Coop-Supermarkt in Murten, der erste befindet sich am westlichen Eingang zur Altstadt. Nach der Eröffnung des Coop Löwenberg bewilligte die Gemeinde Murten dem Zentrum die Sonntagsöffnung während der Sommersaison. In touristischen Zonen können Gemeinden dies tun. Läden sind von Sonderbewilligungen seitens des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA) befreit. Doch das AMA stuft den Tourismusperimeter anders ein als die Gemeinde: Für das Arbeitsinspektorat liegt das Einkaufszentrum ausserhalb der Murtner Tourismuszone. Deshalb gelte dort ein Arbeitsverbot an Sonntagen.

Nach einer Beschwerde seitens des Detailhändlers gegen diese Einordnung liegt nun der Entscheid des Kantonsgerichts vor: Es weist die Coop-Beschwerde ab. Damit will sich Coop aber nicht abfinden:

Der Entscheid des Kantonsgerichts ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir haben entschieden, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Kevin Blättler
Mediensprecher Coop

Kundinnen und Kunden, insbesondere die Touristen, schätzten es, sich in der Verkaufsstelle Löwenberg auch sonntags mit frischen Produkten und diversen Freizeitartikeln für das Campieren nebenan einzudecken, schreibt der Mediensprecher von Coop, Kevin Blättler, auf Anfrage. Ob und inwiefern dies in Zukunft weiterhin möglich sei, werde sich zeigen. Bis anhin war der Coop-Supermarkt im Löwenberg an sämtlichen Sonntagen vom 1. April bis 31. Oktober jeweils von 9 bis 17 Uhr geöffnet.

Bis wo geht die Tourismuszone?

Grundsätzlich ist unbestritten, dass Murten ein Tourismusgebiet ist. Das geht auf einen Bundesgerichtsentscheid zurück, den Migros vor knapp zehn Jahren mit dem Kanton austrug. Dabei ging es um die Filiale an der Bernstrasse nahe der Altstadt, die nun sonntags öffnen darf. Unbestritten ist aber auch, dass der Tourismusperimeter nicht gleichbedeutend ist mit dem Murtner Gemeindegebiet, zumal sich Murten durch Fusionen stetig vergrösserte. Eine Definition des Tourismusperimeters ging mit dem Bundesgerichtsentscheid zu Migros nicht einher. Das AMA sieht es als seine Aufgabe an, den Perimeter zu definieren, und hat dies im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit Coop nun auch getan: Gemäss Arbeitsinspektorat erstreckt sich das Tourismusgebiet Murtens am Seeufer entlang vom Strandbad Murten bis zum Strandbad Muntelier und in seiner südlichen Ausdehnung bis an die Bahnlinie. Das Gebiet Löwenberg gehört nicht dazu. 

Karte aus dem Urteil des Kantonsgerichts. Das vom kantonalen Arbeitsinspektorat festgelegte Tourismusgebiet ist blau eingezeichnet. Murten Löwenberg gehört nicht mehr dazu. 
Urteil Kantonsgericht 603_2022_44

Coop hält gemäss Urteil des Kantonsgerichts entgegen, dass die Definition des touristischen Perimeters durch das Arbeitsinspektorat auf keiner gesetzlichen Grundlage basiere und damit das Legalitätsprinzip verletze. Der Perimeter sei in willkürlicher Weise definiert. Der Camping Muntelier liege in unmittelbarer Nähe, wobei der Campingtourismus seit der Pandemie an Gewicht gewonnen habe. Schliesslich würden die Verkaufszahlen belegen, dass ein touristischer Bedarf vorhanden sei. 

Ringmauer und Seeufer

Das Kantonsgericht folgt jedoch den Überlegungen des AMA: Die Hauptattraktionen von Murten seien unzweifelhaft die Altstadt mit ihrer Ringmauer und das Seeufer. In der südlichen Ausdehnung leuchte es ein, das Bahnhofareal miteinzubeziehen, weil Tagestouristen gerne mit dem öffentlichen Verkehr anreisten. Gegen das vom AMA definierte Gebiet sei nichts auszusetzen, und von einem touristischen Angebot in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle Coop Löwenberg könne keine Rede sein. Deshalb sei die Beschwerde von Coop abzuweisen. 

Ausnahmen von Sonntagsarbeitsverboten sind möglich, wenn Verkaufsstellen «der Befriedigung der Bedürfnisse des Fremdenverkehrs» dienen. Dazu gehören nicht nur Souvenirartikel oder Reiseführer, sondern auch Lebensmittel oder Hygieneprodukte. Doch auch hier blockt das Gericht: Selbst wenn davon ausgegangen würde, dass die Verkaufsstelle im Tourismusgebiet liegt, sei der touristische Bedarf in Murten bereits zu Genüge und an zentralerer Lage abgedeckt. Ausserdem diene Coop Löwenberg mit dem Verkauf von Pflanzentöpfen oder auch von Grills eben nicht spezifischen touristischen Bedürfnissen. Auch seien der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität und das Gleichbehandlungsgebot nicht tangiert, da Coop in Murten bereits über eine Verkaufsstelle verfügt, die sonntags Arbeitnehmende beschäftigt. 

Coop hält entgegen, dass der Laden auf Bedürfnisse von Campingtouristen, aber auch auf solche von Fischern und Wassersportlern ausgerichtet sei. Das Sortiment gehe mit dem für die Region charakteristischen Tourismus einher. Nun liegt der Ball beim Bundesgericht. 

Landi Seeland

Landi zieht Urteil nicht weiter

Auch die Verkaufsstelle der Landi Seeland in Murten hatte Beschwerde eingereicht gegen die vom Amt für den Arbeitsmarkt definierte Tourismuszone in Murten, auch die Landi liegt ausserhalb dieses Perimeters. Das Urteil des Kantonsgerichts zum Landi-Laden, also nicht zum Tankstellenshop, fällt in etwa gleich aus wie bei Coop: Die Verkaufsstelle diene nicht spezifischen Bedürfnissen von Touristen, und es stehe in Murten mit anderen Geschäften bereits eine breite Palette an Produkten zur Auswahl, wie sie auf dem Campingplatz oder Festivalgelände, beim Baden, Biken, Wandern oder Wassersport oder auch nur bei einem einfachen Tagesausflug mit Picknick nachgefragt würden. Die Landi Seeland gehört zur Fenaco-Genossenschaft. Diese zieht das Urteil des Kantonsgerichts im Gegensatz zu Coop nun nicht weiter: «Die Verantwortlichen der Landi Seeland akzeptieren diesen Entscheid und haben keinen weiteren Kommentar», schreibt die Fenaco-Medienstelle auf Anfrage. emu

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