Mit dem neuen Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht werden per 1. Januar 2018 gewisse Einbürgerungsvoraussetzungen verschärft. Dazu gehört namentlich der Nachweis von Kenntnissen in einer Landessprache, im Kanton Freiburg Französisch oder Deutsch, wie die Direktion der Institutionen, der Land- und Forstwirtschaft schreibt.
Der Sprachnachweis B1 mündlich und A2 schriftlich muss den internationalen Kriterien der Vereinigung «Alte» entsprechen. Für die Schweiz hat das Staatssekretariat für Migration den Sprachnachweis «Fide» konzipiert. Wer diesen Sprachnachweis absolviert, erhält einen Sprachenpass. Es handle sich um ein einheitliches Dokument für die Landessprachen in der ganzen Schweiz, heisst es in der Mitteilung. Institutionen, die den Fide-Sprachtest durchführen wollen, können sich jetzt akkreditieren, schreibt die Direktion (www.fide-info.ch).
Von diesem Sprachtest sind Einbürgerungskandidaten entbunden, die in der Schweiz geboren sind, mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht haben, eine höhere Ausbildung in einer Landessprache abgeschlossen haben oder deren Muttersprache Deutsch oder Französisch ist.