Der Gesetzesvorentwurf «über die Zuständigkeiten beim Abschluss von interkantonalen Verträgen» ist in gesetzgeberischer Hinsicht ein Novum. Es ist der Erste, der vollständig unter der Leitung einer parlamentarischen Kommission ausgearbeitet wurde. Mit dem neuen, im Grossratsgesetz verankerten Instrument «parlamentarische Initiative» wurde dies möglich. Freiburg ist bis jetzt der einzige Kanton, der sich anschickt, die Zuständigkeiten der Regierung und des Parlamentes bei Verträgen in einem Spezialgesetz zu regeln. Die anderen Westschweizer Kantone und Bern haben sich auf die Anpassung bestehender Gesetze beschränkt. Die Vernehmlassungsfrist für den Freiburger Vorentwurf zum läuft bis zum 30. März. Der Erlass soll auf Anfang 2010 in Kraft treten. wb
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