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Vorgezogene Wahlen

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«So soll vermieden werden, dass in diesen Gemeinden innerhalb von kaum vier oder fünf Monaten mehrmals Gemeinde- oder Generalratswahlen durchgeführt werden müssen. Eine solche Wiederholung wäre für die Bevölkerung nur schwer verständlich. Sie würde sich ausserdem demotivierend auf die Wählerschaft auswirken und wäre mit unverhältnismässigen Kosten verbunden», begründet der Staatsrat, weshalb er möchte, dass in solchen Gemeinden die Wahlen bereits im Herbst 2005 (Generalrat) oder im Januar 2006 (Gemeinderat) stattfinden.

Die allgemeinen Gemeindewahlen sind auf Sonntag, 5. März 2006, festgelegt worden. Für die gewählten Gemeinde- oder Generalräte in den Gemeinden, die am 1. Januar 2006 fusionieren, bedeuten die vorgezogenen Wahlen, dass sie länger als fünf Jahre im Amt bleiben werden.

Die beste Lösung

Wie der Staatsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat bemerkt, bestehen noch andere Lösungen. Er ist aber überzeugt, dass vorgezogene Wahlen «die beste Lösung sind». Sie habe aber den Nachteil, dass nur Personen, die zum Zeitpunkt der Wahlen stimm- und wahlberechtigt sind, daran teilnehmen können.

Allgemein sind in fusionierten Gemeinden Wahlen ausserhalb der Gesamterneuerungswahlen obligatorisch, wenn die Anzahl der Gemeinderäte, die ihr Amt weiterführen wollen, kleiner ist, als in der Fusions- vereinbarung Sitze vorgesehen worden sind. Obligatorisch sind sie laut Staatsrat auch, wenn die neue Gemeinde einen Generalrat vorgesehen hat oder wenn in einer der betroffenen Gemeinden bereits ein Generalrat besteht.

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