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«Vorinstanzen haben das rechtliche Gehör gegenüber den Gemeinden respektiert»

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Autor: Anton Jungo

Am 11. November 2008 hat das kantonale Tiefbauamt für die Alp- und Forstwege im Sense-Oberland ein neues Verkehrskonzept verfügt und am 14. November im Amtsblatt öffentlich aufgelegt (vgl. FN vom 6. November). Im Frühjahr 2009 hätte das neue Konzept umgesetzt werden sollen. Doch die Umsetzung lässt auf sich warten.

Gegen die Verfügung des Tiefbauamtes waren 37 Verwaltungsgerichtsbeschwerden eingereicht worden. Dies unter anderem von den Gemeinden Plaffeien, Plasselb, der Mehrzweckgenossenschaft (MZG) Ärgera-Höllbach und zahlreichen Privatpersonen.

Der Verwaltungsgerichtshof III des Kantonsgerichts hat am vergangenen 2. Juli in dieser Angelegenheit geurteilt. Es ist auf die Beschwerden entweder nicht eingetreten oder hat sie abgewiesen (vgl. Kasten). Die Beschwerdeführer, auf deren Beschwerde das Gericht eingetreten ist, können innerhalb von 30 Tagen beim Bndesgericht gegen den Bescheid Rekurs einlegen.

Noch nichts entschieden

Sowohl Hervé Brügger, Ammann von Plasselb, wie auch Otto Lötscher, Ammann von Plaffeien, erklärten am Montag, sie würden die Angelegenheit im Gemeinderat besprechen und dann entscheiden, ob sie das Urteil weiterziehen. Auch René Bapst, Präsident der MZG Ärgera-Höllbach, will sich zuerst mit seinem Vorstand absprechen.

Bapst sieht zwar für die MZG nur geringe Chancen vor Bundesgericht. «Wir stossen uns vor allem daran, dass die Verfügung des Tiefbauamtes den Entscheid der Arbeitsgruppe des Gemeindeverbandes Region Sense nicht berücksichtigt hat», betont er. Ein Kompromiss habe vorgesehen, dass alle Höhenzüge von jeder Talseite mindestens über einen Weg zugänglich sein sollten. Das sei nun aber vom Plasselbschlund aus nicht der Fall.

Sorge um Alpwirtschaft

Otto Lötscher seinerseits sieht sich vom Urteil wenig überrascht. Er wirft dem Amt für Wald aber vor, dass es sich nicht an die Tatsachen gehalten habe. Es stimme einfach nicht, dass alle Grundeigentümer und MZG mit der neuen Verkehrsregelung einverstanden gewesen seien. «Wir wollten keinen motorisierten Verkehr auf unseren Alpen», betont er. «Wir wollen aber, dass die Alpwirtschaft weiterbestehen kann und ihr Auskommen findet. Dazu gehört die Direktvermarktung ihrer Produkte, aber auch die Bewirtung von Gästen. Nicht allen ist es möglich, die Alpen zu Fuss zu erreichen.»

Rechtliches Gehör verweigert

Die Gemeinde Plaffeien hatte in ihrer Beschwerde vor allem darauf hingewiesen, dass den betroffenen Gemeinden, den MZG, der Region Sense und deren Arbeitsgruppe das rechtliche Gehör nicht gewährt, ja verweigert worden sei.

Sie machte weiter auf rechtsungleiche Behandlung aufmerksam und verwies darauf, dass die Strasse auf den Euschels und zur L’Auta Chia d’en Haut vom Greyerzbezirk her offen, vom Sensebezirk her aber gesperrt sei. Sie wies weiter auf die unklare Situation auf der Strasse Schönenboden-Salzmatt hin und verlangte, dass für die Alpstrassen Brecca und Recardets der Zubringerdienst unbedingt gestattet sein müsse.

Flora und Fauna gehen vor

In seinem Urteil hält das Gericht zusammenfassend fest, «dass die Vorinstanzen das rechtliche Gehör der Gemeinde Plaffeien – wie übrigens auch jenes der übrigen Betroffenen – respektiert haben. Die verfügten Fahrverbote dienen dem Schutz des Waldes, der Fauna und Flora. Diese Interessen sind gewichtig und höher zu werten, als die Strassen ständig einem unbestimmten Personenkreis zur Verfügung zu stellen.»

Dem Grundsatz der rechtgleichen Behandlung komme in dieser Angelegenheit nur eine abgeschwächte Bedeutung zu, hält das Gericht fest. Und: «Es liegt im Wesen der Sache, dass die Zufahrtswege – unter Vorbehalt des Willkürverbotes – unter Umständen völlig verschieden behandelt werden können.»

Gleich argumentiert das Gericht auch bei der Gemeinde Plasselb, bei der MZG Ärgera-Höllbach und dem privaten Beschwerdeführer. Die ersten beiden beanstandeten die Verkehrsregelung auf den Strassen Plasselb-Brüggeraboden (ab diesem Punkt Fahrverbot) und Plasselb-Lantera (ab diesem Punkt Fahrverbot).

Diese Strassen müssten schon von Bundesrechts wegen gesperrt werden, betont das Gericht. «Daran vermag nichts zu ändern, dass über Jahrzehnte hinweg kein Fahrverbot bestand und ein solches nie zur Diskussion stand.»

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