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Vorwurf der sexuellen Nötigung bestritten

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Es gibt eigentlich nur einen Punkt, in dem sich der mutmassliche Täter und das angebliche Opfer bei dem Fall, der gestern vor dem Bezirksgericht in Tafers verhandelt wurde, einig sind: Dass sie sich beide an einem Abend vor rund zwei Jahren in der gleichen Bar im Sensebezirk aufhielten.

Über den weiteren Verlauf des Abends unterscheiden sich die Aussagen der jungen Frau und des heute 34-Jährigen stark. Sie sagt, dass der Mann sie damals auf einem Sofa sitzend berührt habe. Die damals 16-Jährige habe sich dagegen gewehrt, sagte sie gestern vor Polizeirichter Peter Rentsch aus. Der Angeklagte gibt zu, sie am Rücken gestreichelt zu haben und ihr eine Hand auf den Oberschenkel gelegt zu haben, sagte aber, dass sie sich das gefallen lassen habe.

Alkohol im Spiel

Gemäss Angaben der Frau hat er sie dann durch die Bar in einen Vorraum der Toilette gezerrt. Dort habe er sie mit Gewalt gegen eine Mauer gedrückt und gegen ihren Willen intim berührt. Er bestreitet diese Vorwürfe und sagt, dass er vom Sofa aufgestanden sei und die junge Frau verlassen habe, um mit ein paar Fussballkumpels ein Bier zu trinken. Er sagt, er sei an die- sem Tag–an seinem Geburtstag–«nur ein bisschen angetrunken» gewesen. Sie hingegen gab an, dass an seinem Gang und seiner Art zu sprechen klar zu erkennen war, dass er stark alkoholisiert war.Trotz mehrmaligem Nachfragen blieb der Mann bei seiner Version und hatte auch keine Erklärung, warum die Frau die Vorwürfe hätte erfinden sollen. Befragt von ihrem Anwalt, Rechtsanwaltspraktikant Christo Raltchev, sagte das angebliche Opfer aus, der Vorfall habe sie sehr belastet. Sie habe sich geschämt und habe sich erst nach einer Weile ihrem Bruder und dann der Mutter anvertraut. Ausserdem war sie während einiger Zeit in psychologischer Behandlung.

 Sitzung vertagt

Gerichtspräsident Peter Rentsch versuchte an der Verhandlung, die Aussagen der beiden auf ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen. Er konnte den Fall gestern aber nicht abschliessen. Der Anwalt des Angeklagten, André Clerc, beantragte, dass die Zeugen einvernommen werden, die Fussballkumpels, mit denen der Mann während der Tatzeit angeblich Bier getrunken hat. Sein Mandant habe ihm erst einen Tag vor der Verhandlung von diesen fünf Kollegen erzählt, begründete er seinen Antrag. «Diese Information ist wesentlich, damit wir nicht nur mit Hypothesen arbeiten», sagte Anwalt Clerc.

Das Gericht gab dem Antrag nicht statt–oder besser gesagt, noch nicht. Peter Rentsch entschied, dass eine Ortsbesichtigung in der besagten Bar vielleicht Aufschluss über den Ablauf des Abends aus der Sicht des Angeklagten und der jungen Frau geben könnte. Erst wenn diese über die Bühne gegangen ist, wird Peter Rentsch entscheiden, ob er dem Antrag des Verteidigers stattgeben will. Fortsetzung folgt.

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