Die Abläufe von Qualifikationsgesprächen bei der öffentlichen Hand sind klar geregelt. Wer beim Kanton Freiburg arbeitet und mit einer Beurteilung nicht einverstanden ist, kann verlangen, dass sie in Wiedererwägung gezogen wird. Oftmals wandten sich diese Personen an die Gewerkschaft und wurden beim erneuten Qualifikationsgespräch von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Gewerkschaft begleitet. Doch im letzten August erliess der Freiburger Staatsrat eine Richtlinie, in der er festhielt, dass die Kantonsangestellten künftig unbegleitet an das zweite Gespräch kommen müssen.
Die Gewerkschaft VPOD (Verband des Personals der öffentlichen Dienste) reichte eine Beschwerde gegen diese Richtlinie ein. Das Freiburger Kantonsgericht hat nun festgestellt, dass es nicht zuständig ist für eine Richtlinie, wie aus seinem vor kurzem veröffentlichten Urteil hervorgeht. Gaétan Zurkinden, Regionalsekretär der VPOD, sagt den FN, dass er nun den Kanton kontaktiert habe, um die Frage zu diskutieren. «Es ist doch nicht korrekt, dass sich die Angestellten nicht mehr begleiten lassen können.» Der Staatsrat habe die neue Regelung im stillen Kämmerchen beschlossen und niemanden informiert.
Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 601 2019 171
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