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Vully hat keine Kantonsgrenzen mehr

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Autor: Urs Haenni

Manchmal muss man zu seinem Glück gezwungen werden. Im Falle der Wistenlacher Winzer war es das Bundesamt für Landwirtschaft, welches im November 2010 den Weinen des Freiburger und Waadtländer Wistenlachs den Eintrag ins Verzeichnis der kontrollierten Ursprungsbezeichnungen (AOC) verweigerte. Zu unterschiedlich seien die Anforderungen der beiden Kantone für die AOC, hiess es damals. «Wir sind dem Bundesamt nicht mehr böse», sagte der Freiburger Staatsrat Pascal Corminboeuf gestern an einer Pressekonferenz im Schloss Mur. «Das hat uns gezwungen, uns zusammenzutun.»

AOC Vully auf beiden Seiten

Seit heute gilt eine einheitlich kontrollierte Ursprungsbezeichnung AOC Vully für die 153 Hektaren des Rebberges auf Freiburger und Waadtländer Seite. Es ist dies der vierte Anlauf zu einem solchen Schritt, nun aber hat es geklappt. Notwendig für eine international anerkannte AOC Vully mit dem Segen des Bundes waren umfassende Abstimmungen, so dass für die Winzer auf beiden Seiten des Wistenlachs die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Die Kantone haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, um die sieben Kriterien der eidgenössischen Weinverordnung aufeinander abzustimmen. Die teilweise unterschiedlichen Anforderungen beider Kantone zur Weinproduktion mussten aus dem Weg geräumt werden.

Zu den vereinheitlichten Vorschriften gehören etwa folgende Punkte: Das Produktionsgebiet muss geografisch definiert sein. Es umfasst von nun an die Rebberge der Freiburger Gemeinden Ober- und Unterwistenlach sowie die neu fusionierte Waadtländer Gemeinde Vully-les-Lacs. Dank der Waadtländer Gemeindefusion ist so der Name Vully in sämtlichen Gemeinden des Gebiets enthalten.

Gemeinsames Verzeichnis

Auch galt es, ein gemeinsames Verzeichnis der für die Herstellung von AOC Vully zugelassenen Rebsorten auszuarbeiten. Die Anbaumethoden wurden definiert. Für die Freiburger Seite hat dies ein neues Bewässerungsverbot der Reben ab Beginn des Farbumschlags der Beeren zur Folge. Auch der natürliche Mindestzuckergehalt pro Rebsorte wurde einheitlich abgestimmt. Weiter mussten sich die beiden Kantone auf einen Höchstertrag pro Fläche am Rebberg festlegen. Überdies ist neu die freiburgische Kommission für die Degustation der Vully-Weine aus beiden Kantonen zuständig. Dafür wird der Kommission ein Mitglied aus dem Kanton Waadt angehören.

Für Staatsrat Corminboeuf entspricht die Eintragung des AOC Vully ins schweizerische Verzeichnis der Zielsetzung, einen Wein von hoher Qualität zu produzieren: «Das professionelle Niveau ist sehr hoch.» Für seinen Waadtländer Amtskollegen Jean-Claude Mermoud ist die AOC Vully ein logischer Schritt. «Der Konsument versteht es nicht, wenn bei einer Marke verschiedene Regeln und Rahmenbedingungen gelten.» Er wies aber auch darauf hin, dass die Anpassungen auf Waadtländer Seite nicht einfach gewesen seien, ist es doch eine Gesetzgebung, die für alle Waadtländer Weingebiete gilt. So hat es auch leichte Anpassungen zum Beispiel für Weine aus der Region La Côte zur Folge. Mermoud ist aber überzeugt: «Grosse Weine kommen heute von überall her, auch aus dem Vully.»

Reben

Die Sorten des Vully

Weisse Rebsorten: Auxerrois, Bouvier, Chardonnay, Charmont, Chasselas, Doral, Freiburger, Gewürztraminer, Johanniter, Kerner, Muscat, Pinot Blanc, Pinot Gris, Riesling-Sylvaner, Sauvignon blanc, Seyval blanc, Solaris, Viognier.Rote Rebsorten: Cabernet Dorsa, Cabernet franc, Cabernet-Sauvignon, Carminoir, Dakapo, Diolinoir, Dornfelder, Dunkelfelder, Galotta, Gamaret, Gamay, Garanoir, Malbec, Mara, Pinot Noir, Regent, Saint-Laurent, Syrah, Zweigelt. uh

Der erste gemeinsame AOC-Vully-Wein wird in diesem Herbst gekeltert.Bild Mc Freddy

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