BERN. Dienstwaffen dürfen weiterhin zu Hause aufbewahrt werden. Nur einen Tag nach der Tötung einer jungen Frau in Chur mit einem Sturmgewehr lehnte es der Nationalrat im Rahmen der Revision des Waffengesetzes ab, von dieser Tradition abzuweichen. Das neue Waffengesetz wurde mit 148 zu 20 Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen. Dagegen waren namentlich die Grünen und die EVP.Mit dem Entscheid zugunsten der Dienstwaffe im Schrank folgte der Nationalrat Kommission und Bundesrat. Keine Chance hatte der Antrag einer linken Kommissionsminderheit, wonach Ordonnanzwaffen nicht zur persönlichen Ausrüstung gehören sollen.sda
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