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Waffe stammte vom Flohmarkt

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«Jetzt hast du Glück gehabt, ein anderes Mal wird es nicht so sein.» Diesen Satz sprach der verurteilte Schütze dem Ladenbesitzer nach seiner Tat auf den Telefonbeantworter. Es war am 30. Juni 2012, als der heute Verurteilte mit seinem Auto auf der Strasse vor dem Laden in Bösingen anhielt und mit seinem Sturmgewehr einen Schuss auf die Eingangstüre abgab (die FN berichteten). Der Schütze ging davon aus, dass der Ladenbesitzer nicht im Haus war, da er ihn zuvor mit dem Auto gekreuzt hatte. In der Tat befand sich zur Tatzeit niemand im Lokal. Durch den Schuss entstand jedoch ein Sachschaden von 1600 Franken.

Gewehr vom Flohmarkt

Gemäss Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft han delt es sich bei der Tatwaffeum ein Sturmgewehr 57 der Schweizer Armee, welches der Täter vor circa zehn Jahren auf einem Flohmarkt in Murten für 200 Franken gekauft hatte–die Munition wurde ebenfallsmitgeliefert. Der 48-jährigeSensler gab zu, das geladene Sturmgewehr im Fahrgastraum seines Autos mitgeführt und in der Folge einen Schuss abgegeben zu haben. Er ist unter anderem der Drohung, der Sachbeschädigung, des Vergehens gegen das Waffengesetz und der Übertretung des Waffengesetzes für schuldig befunden worden. Die Geldstrafe beträgt 170 Tagessätze à 60 Franken, dies mit einer Probezeit von vier Jahren. Er muss zudem eine Busse von 2500 Franken sowie die Verfahrenskosten bezahlen. ak

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