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Wahlprozedere

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Wahlprozedere

Gemeinderat werden ist freiwillig

Sind bei einer Gemeinderatswahl weniger Kandidaten vorhanden als Sitze, ist laut Reto Hauser, Vize-Oberamtmann des Seebezirks, jeder Bürger wählbar. Bei einer Majorzwahl wie in Courlevon ist im ersten Wahlgang gewählt, wer das absolute Mehr erreicht. Wird dies nicht erreicht, gilt im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Den Amtszwang gibt es im Kanton Freiburg nicht, die Gewählten müssen nach dem Urnengang erklären, ob sie die Wahl annehmen oder nicht. Bleibt eine Erklärung aus, gilt die Wahl als abgelehnt. luk

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