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Wanderrichterin tritt per Ende Februar ab

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Die gerichtsunabhängige Richterin Marlène Collaud hat ihren Rücktritt per 28. Februar 2018 bekannt gegeben, um eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Dies teilte der Justizrat am Montag mit. Er dankt Col­laud für ihr Engagement, das sie dieser Stelle, die neu zur punktuellen Unterstützung der überlasteten Gerichtsinstanzen geschaffen wurde, gewidmet hat. Marlène Collaud wurde am 14. Juni 2016 vom Grossen Rat für einen Amtsantritt am 1. Juli 2016 gewählt und hat bei der Schaffung der ersten gerichtsunabhängigen Einheit mitgewirkt. Diese neue Einheit, die im Dezember 2014 durch den Grossen Rat im Justizgesetz aufgenommen und im Frühling 2016 durch den Staatsrat umgesetzt wurde, hat zum Ziel, die erstinstanzlichen Gerichtsbehörden bei Arbeitsüberlastung punktuell zu unterstützen. Collaud war seitdem bei mehreren Gerichtsinstanzen tätig, darunter Bezirkszivil- und Bezirksstrafgerichte sowie Friedensgerichte.

Die Abtretende ist 33-jährig. Sie hat ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg absolviert, 2011 ihr Anwaltspatent erlangt und ihre Ausbildung im Jahr 2014 mit einem Certificate of Advanded Studies in Strafrichteramt in Neuenburg abgeschlossen. Während ihrem beruflichen Werdegang arbeitete sie namentlich als Gerichtsschreiberin beim Bezirksgericht Saa­ne und beim Kantonsgericht und von Dezember 2014 bis Mai 2016 war sie als Ad-hoc-Präsidentin bei den Bezirksgerichten Saane und Broye tätig.

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