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Warum es sich lohnt, das gesetzliche Rentenalter zu bewahren

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Meinungsbeitrag zur Abstimmung vom 25. September über die AHV-Reform 21

Das aktuelle AHV-Gesetz ist ganz klar: Es besagt, dass Männer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, und Frauen, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, «Anspruch auf eine Altersrente haben». Das ist das sogenannte gesetzliche Rentenalter.

Die AHV-Reform 21 will dieses gesetzliche Rentenalter nicht mehr, da es zu starr ist. Sie ersetzt es durch eine vage Formel, das Referenzalter. Hinter den Reden, in denen die Flexibilität dieser neuen Formel gepriesen wird, fällt das eigentliche Ziel dieser Begriffsänderung schnell auf: «Der Begriff Rentenalter wird durch Referenzalter ersetzt, das eine grössere Flexibilität nach oben und unten ermöglicht». So steht es in der Botschaft des Bundesrates.
Um ehrlich zu sein, wird diese Flexibilität vor allem nach oben hin gelten. Pascal Couchepin, der ehemalige Bundesrat, machte dies bereits deutlich: «Den Begriff des Rentenalters für das Referenzalter aufzugeben, ist ein erster Schritt in Richtung Flexibilisierung nach oben».

Aber der Bundesrat liebt höfliche Formulierungen. Um uns zu sagen, dass wir länger arbeiten müssen, gibt er in seiner Botschaft zur Vorlage an, dass das Ziel darin besteht, «die Ausübung einer Erwerbstätigkeit bis zum Alter von 65 Jahren und darüber hinaus zu erhalten».

Es gibt also einen riesigen Unterschied zwischen dem gesetzlichen Rentenalter, das einen Anspruch verleiht, und dem Referenzalter, das nur noch ein Index für die Berechnung der Rente ist. Allein um das gesetzliche Rentenalter zu erhalten, lohnt es sich, am 25. September mit Nein zu stimmen. Sonst wird «Arbeiten bis zum Grab» zu einem sehr realen Risiko für alle: Frauen und Männer.

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