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Was für eine Rolle Staatsräte in Verwaltungsräten spielen

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Wie verträgt es sich, wenn ein amtierender Staatsrat von Amtes wegen auch Verwaltungsrat eines Unternehmens ist? Zwei Grossratsmitglieder wollen es genau wissen und verlangen eine Studie darüber.

Es ist Teil ihres Jobs, wenn Staatsräte und Staatsrätinnen im Verwaltungsrat von gewissen, vor allem staatsnahen Unternehmen Einsitz nehmen. Beispiele dafür sind die Kantonalbank FKB, bei der Finanz-Staatsrat Jean-Pierre Siggen (Die Mitte) im Führungsorgan sitzt, die Verkehrsbetriebe TPF mit Staatsrat Didier Castella (FDP), Direktor der Institutionen, oder der Energieversorger Groupe E, dessen Geschicke Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty (Die Mitte) mitlenkt.

In einem Postulat fordern nun Grossrätin Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) und Grossrat Hubert Dafflon (Die Mitte, Grolley) eine Studie. Sie soll Aufschluss geben darüber, ob diese Mandate gerechtfertigt sind und ob es zu Interessenkonflikten kommen könnte. Den beiden Grossratsmitgliedern erscheint es sinnvoll, dass ein Staatsratsmitglied nur in einem Verwaltungsrat Einsitz nehmen kann, der nicht in den Zuständigkeitsbereich seiner Direktion fällt. Dies böte dem betreffenden Staats- und Verwaltungsrat in Personalunion mehr Freiheit, so ihr Argument.

Register der Interessenbindungen aktualisieren

In seiner Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass sich der Kanton schon in der Vergangenheit mit dem Thema beschäftigt hatte. Im Sommer 2016 erliess er eine interne Richtlinie über die staatsrätliche Vertretung in Unternehmen. Dabei unterscheidet er zwischen strategischen und nichtstrategischen Beteiligungen. Als Kriterien für strategische Finanzbeteiligungen gelten: Der vom Kanton investierte Betrag liegt über 250’000 Franken, das Kapitalengagement des Kantons ist eine Mehrheitsbeteiligung, oder das Gesetz reserviert im Verwaltungsrat einen Sitz für den Staatsrat. Die Kantonsregierung habe diese Thematik letztes Jahr erneut diskutiert und eine Liste mit den Beteiligungen erstellt. Inklusive Vereine und Stiftungen umfasst diese Liste insgesamt 106 Engagements.

Nun beabsichtigt der Staatsrat, eine spezielle Liste der strategischen, jedoch nichtfinanziellen Beteiligungen zu erstellen. Er hat beschlossen, dass der Kanton grundsätzlich nur in einem Verwaltungsrat vertreten sein soll, wenn eine finanzielle Beteiligung strategisch ist. Falls eine Beteiligung jedoch als strategisch deklariert ist, so muss festgelegt werden, wer den Kanton im Verwaltungsrat vertritt. Dabei kann es sich um ein Mitglied des Staatsrats handeln, aber auch um Mitarbeiter der Kantonsverwaltung oder sogar Drittpersonen. Für alle Vertretungen bei finanziellen Beteiligungen wird ein Auftragsschreiben erstellt.

Der Staatsrat hält ausserdem fest, es gebe keinen Grund, die Regel, nach der ein Staatsrat nur in einem Verwaltungsrat ausserhalb seines Zuständigkeitsbereichs Einsitz nehmen kann, systematisch anzuwenden. Zwar könnten so tatsächlich Interessenkonflikte vermieden werden, aber es müsse von Fall zu Fall entschieden werden.

Die Staatskanzlei will demnächst das Register der Interessenbindungen der Staatsräte und der Oberamtspersonen aktualisieren.

Der Staatsrat beantragt dem Grossen Rat, das Postulat für erheblich zu erklären. 

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