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«Was lange währt, wird endlich gut»

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Untertitel: Grosser Rat befürwortet Einweisungen in ausserkantonale Pflegeheime

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

«Was lange währt, wird endlich gut», hielt Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi am Dienstag zu Beginn der Oktober-Session fest, als sie die Revision des Gesetzes über Pflegeheime für Betagte präsentierte. Voraussetzung für eine ausserkantonale Heimeinweisung ist aber eine Vereinbarung zwischen den betroffenen Kantonen.

Eine solche Vereinbarung soll vorerst mit dem Kanton Waadt getroffen werden. Allerdings muss auch das waadtländische Parlament noch einer Gesetzesänderung zustimmen.

Freiburg für Pflegebedürftige
attraktiv

Im Kanton Freiburg übernimmt die öffentliche Hand die Betreuungskosten, wenn die Einkünfte der Heimbewohner dafür nicht ausreichen. Dabei darf erst auf ihr Vermögen zurückgegriffen werden, wenn dieses 200000 Franken übersteigt.

Mit dieser Regelung ist Freiburg für Pflegebedürftige attraktiv geworden, wie dies im Grossen Rat mehrmals hervorgehoben wurde. Laut SP-Sprecherin Françoise Morel hat dies dazu geführt, dass Pflegebedürftige der Nachbarkantone ihren Wohnsitz in den Kanton Freiburg verlegt haben, um dann von der grosszügigen Freiburger Regelung profitieren zu können. Um dies zu verhindern, ist im Gesetz neu vorgesehen, dass eine Person ein Gesuch für eine Beteiligung an den Betreuungskosten nur dann stellen kann, wenn sie seit mindestens zwei Jahren im Kanton wohnhaft ist.Ursula Krattinger-Jutzet (SP, Düdingen) bedauerte, dass in der Botschaft des Staatsrates keine Vorschläge für die deutschsprachige Minderheit zu finden seien. Sie dachte dabei an eine Vereinbarung mit dem Kanton Bern. CVP-Sprecher Ivan Aeby hielt fest, dass bereits Anfragen aus dem Kanton Bern, insbesondere von Neuenegg, für eine Heimeinweisung ins neue Pflegeheim von Flamatt eingegangen seien.

Vereinbarung mit Bern möglich

Ruth Lüthi rief in Erinnerung, dass gemäss neuem Gesetz Vereinbarungen mit allen Kantonen denkbar seien. «Auch eine Vereinbarung mit dem Kanton Bern ist möglich, aber Bern muss einverstanden sein», betonte sie.

Die Gesundheitsdirektorin wehrte sich ebenfalls gegen den Antrag von Ursula Krattinger, wonach der Staatsrat zwingend mit den Behörden anderer Kantone Vereinbarungen trifft. «Für eine Vereinbarung braucht es immer zwei Partner», gab sie zu verstehen. Und mit allen Schweizer Kantonen möchte sie auch nicht unbedingt eine Vereinbarung treffen. «Es macht nur mit jenen Kantonen Sinn, wo eine Durchlässigkeit besteht», fuhr sie fort und dachte vor allem an die Kantone Waadt und Bern.
Der Antrag von Ursula Krattinger wurde mit 78 zu 14 Stimmen abgelehnt. Die Gesetzesrevision wurde mit 100 zu 0 Stimmen angenommen.

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