Für Grossrätin Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP, Schmitten) können Videoüberwachungen durchaus Sinn machen. «Es darf aber nicht so sein, dass das Recht auf Persönlichkeitsschutz übergangen wird», erklärt sie gegenüber den FN.
Das individuelle Suchen nach Lösungen zur Anwendung von Videoüberwachung in den Gemeinden hatte sie dazu veranlasst, die Motion zur gesetzlichen Regelung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum einzureichen. «Man soll Videokameras einsetzen dürfen. Es muss jedoch eine Grundlage bestehen, an die sich alle halten müssen», betont sie. Die Institutionen, welche Videokameras einsetzen, müssten verpflichtet werden, gewisse Grundrechte einzuhalten. Dies sei auch zu deren Schutz. Wie Marie-Thérèse Weber-Gobet erklärt, werde mit der technischen Entwicklung der Geräte auch das Missbrauchs-Potenzial immer grösser. ak