Ein 34-jähriger Mann fuhr im November mit 2,2 Promille im Blut mit einem Motorfahrzeug von Bösingen in Richtung Laupen. Beim Einmünden auf eine Strasse verlor er aufgrund seines psychischen Zustandes die Beherrschung über sein Fahrzeug und fuhr die Strassenböschung hinunter. Es entstand ein Sachschaden von unbekannter Höhe.
Bereits vorbestraft
Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann nun zu 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit wegen Verletzung der Verkehrsregeln und Nichtbeherrschens des Fahrzeuges.
Der Mann wurde bereits vor drei Jahren für das gleiche Delikt verurteilt. Aufgrund dieser Vorstrafe verfügt die Staatsanwaltschaft eine unbeding- te Strafe. Ausserdem werden dem Fehlbaren die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Mann muss nun mit Gebühren und Auslagen insgesamt 748 Franken bezahlen. er