Autor: Hans Rahm
Freiburg Der Finanzausgleich der kantonalen Körperschaft und jener der Besoldungskasse der Pfarreiseelsorger sollen in einem Finanzausgleich zusammengefasst werden: Dies ist der Vorschlag der Kommission, welche die Teilrevision des Statuts der katholischen kirchlichen Körperschaft vorbereitet. Massgebend sollen die verschiedenen Steuereinnahmen der Pfarreien werden, die mittels eines ausgeklügelten Systems in die Berechnung einbezogen werden.
Das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs soll von bisher knapp einer Million auf 1,4 Millionen Franken steigen. Bisher wurden dafür zehn Prozent des Körperschaftsbudgets und fünf Prozent des Besoldungskassenbudgets verwendet. Das jetzige, bemängelte Giesskannensystem soll dadurch gemildert werden, dass die Beiträge für Pfarreien, welche nur geringe Beiträge erhalten würden, auch in die Unterstützung der wirklich bedürftigen Pfarreien fliessen sollen. Die Kommission für die Revision des kirchlichen Statuts muss ihre Vorschläge noch in konkrete Artikelentwürfe giessen, die dann in die Vernehmlassung bei Pfarreien und anderen interessierten Gremien geschickt werden.
Die Versammlung hat weiter beschlossen, dass die Rechtspflege im Kanton Freiburg im staatskirchenrechtlichen Bereich für Minderbemittelte unentgeltlich sein soll. Der Kanton Freiburg ist einer der wenigen Kantone, in denen die staatskirchenrechtliche Organisation über eigene unabhängige Justizstrukturen verfügt.
Die kantonale Versammlung begann ausserdem die erste Lesung des Reglements über die Organisation des Exekutivrates, der Verwaltung und die Geschäftsführung der kantonalen kirchlichen Körperschaft.