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«Weiss nicht, was mir vorgeworfen wird»

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Autor: Marc Kipfer

Freiburg Seit Mittwoch steht ein Mann aus dem Seebezirk vor dem Wirtschaftsstrafgericht Freiburg. Er soll aus Anlagegeldern seiner Kunden und Geschäftspartner mehrere hunderttausend Franken in die eigenen Taschen abgezweigt haben und ist des gewerbsmässigen Betrugs und weiterer Delikte angeklagt (die FN berichteten). Am zweiten Prozesstag von gestern Freitag hielten die Parteien ihre Plädoyers. Diese drehten sich um die grundsätzliche Frage, wie leichtsinnig und naiv sich Anleger verhalten dürfen, damit sie noch als Opfer eines Betrugs bezeichnet werden können.

«Mit Arglist»

Ziemlich leichtsinnig dürfen sie laut Alessia Chocomeli-Lisibach handeln. Die Substitutin der Staatsanwältin argumentierte mit der Rechtssprechung des Bundesgerichts und plädierte für einen starken Schutz der Geschädigten, weil der Angeklagte diesen falsche Angaben gemacht habe. «Er hat mit Arglist gehandelt», äusserte sich Chocomeli-Lisibach überzeugt. Sie empfahl eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten, davon ein Jahr unbedingt.

Börse ist kein Sparkonto

Verteidiger Pierre-Henri Gapany plädierte hingegen auf Freispruch. Die 30 involvierten Kläger hätten ihr Geld freiwillig angelegt und das Risiko gekannt. «Ein Börsengeschäft ist eben kein Sparkonto», betonte Gapany. Aus Erfahrung wisse er, dass sich viele, auch überaus intelligente Leute auf Anlagen mit angeblich hohen Renditen stürzten. Dabei könne auch ohne kriminelle Machenschaften Geld verloren gehen, so Gapany.

Der Angeklagte selber fügte an, die Anleger seien in den Verträgen in Fettdruck auf einen möglichen Gesamtverlust des investierten Kapitals hingewiesen worden.

«Thormann war übereifrig»

Gapany liess in seinem Plädoyer kein gutes Haar an Untersuchungsrichter Olivier Thormann. Mit Hinweis auf die zusätzlichen Vorwürfe, die dem Angeklagten in der Überweisungsverfügung gemacht werden, sprach der Verteidiger von einem «Übereifer» Thormanns. «Er hat systematisch nach etwas gesucht, mit dem er den Angeklagten drankriegen kann», so Gapany. Nur so sei es zu erklären, dass sich sein Mandant nun auch wegen versuchten Versicherungsbetrugs, mehrfachen Pfändungsbetrugs und wegen Steuerhinterziehung verantworten müsse. «Den Untersuchungsrichter stört es wohl, dass der Angeklagte einen Porsche und einen Jaguar fährt», vermutet Gapany. Dass der Beschuldigte die Autos wegen laufender Betreibungen offiziell seiner Frau schenkte, mit der er Gütertrennung vereinbart hat, sei legal, so der Verteidiger.

Anfangs grosse Gewinne

In seinem Schlusswort relativierte der Angeklagte die Bedeutung der Summen, die er sich selber für Reisespesen und Luxusartikel ausbezahlt hatte. Er verwies auf die grossen Gewinne, die er in der ersten Zeit mit den betreffenden Anlagen erwirtschaftet hatte. «Im Verhältnis dazu machen diese Spesen, die mir jetzt offenbar zum Vorwurf gemacht werden, nur etwa zwei Prozent aus», so der Angeklagte. Auch ansonsten wisse er noch immer nicht genau, was ihm vorgeworfen werde, sagte der 46-jährige Seebezirkler, der wie sein Anwalt die unübersichtliche Überweisungsverfügung kritisierte.

Das Gericht unter Präsident André Waeber zog sich anschliessend zur Beratung zurück. Es wird sein Urteil am Montag verkünden.

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