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Weitere Fragen zur Anstellung von Wildhütern beim Kanton

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Eine Freiburgerin hat sich mehrmals auf eine Stelle als Wildhüterin beim Kanton beworben, zuletzt im vergangenen Jahr. Sie ist aber nie zu einer Stelle gekommen, trotz Qualifikationen. Ist dies ein Fall von Geschlechterdiskriminierung? Das hatten die Grossrätin Muriel Besson Gumy (SP, Belfaux) und der Grossrat Bernard Bapst (SVP, Hauteville) im März vom Staatsrat wissen wollen. Mit dessen Antwort waren sie aber so unzufrieden, dass sie gleich noch weitere Fragen stellten. Sie wollten unter anderem wissen, warum der Staatsrat in seiner Antwort vom 25. Mai nicht erwähnt habe, dass per 1. Mai die fragliche Stelle besetzt worden war; und zwar mit einem Mann aus einem anderen Kanton. Und sie wollten wissen, weshalb der Name des neuen Wildhüters nicht auf der Homepage des Kantons aufgeführt sei.

Der Staatsrat antwortet nun knapp auf die Anfrage. Aufgrund des Datenschutzes könne er keine Angaben zum Wohnort machen. Der Staatsrat bestätigt aber, dass auf den 1. Mai Dominik Zaugg als Wildhüter eingestellt wurde. In der ersten Antwort von Mitte Mai habe der Staatsrat darüber nicht informiert, weil diese noch vor der Einstellung vorbereitet worden sei. Auf der Homepage des Kantons werde der Name des neuen Wildhüters erst nach einigen Monaten im Amt publiziert. Dies, weil die neuen Wildhüter interne Schulungen belegten und der Name erst öffentlich sei, wenn sie telefonisch Auskunft geben könnten.

Der Staatsrat schreibt zudem, dass das Amt und die Anstellungsbehörde der Ansicht gewesen seien, dass keine andere Bewerberin und kein anderer Bewerber die gleichen oder höhere Kompetenzen und Fähigkeiten aufgewiesen habe als der ausgewählte Bewerber.

nas

 

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