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Weiterhin keine Beschränkung der Amtszeit

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Laienrichter, stellvertretende Kantonsrichter und die Mitglieder von Beschwerdekommissionen sollten für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt und die Amtsperioden beschränkt werden. Dies hatte Grossrat Ruedi Schläfli (SVP, Posieux) in einer Motion gefordert. Freiburg sei einer der letzten Kantone, die keine Amtszeitbeschränkung kennen würden.

Doch gestern zog er die Motion zurück, nachdem der Staatsrat sie zur Ablehnung empfohlen hatte. Man könne eine solche Systemänderung nicht über ein Gesetz, sondern nur über eine Verfassungsänderung erreichen, schrieb der Staatsrat. Auch wenn Schläfli seinen Vorstoss zurückzog, wiederholte er die Forderung, dass Richter, deren Arbeit unbefriedigend sei, nicht unbefristet angestellt sein dürften. «Ich werde mit einem neuen Entwurf zurückkommen, der alles berücksichtigt», kündigte Schläfli an.

uh

 

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