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Welche Garantien?

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Garantien bezüglich Geflügelimporte fordert der unabhängige Grossrat Louis Duc. Er gelangte deshalb mit einer Anfrage an die Freiburger Regierung.

Laut Staatsrat ist der Bund für die Massnahmen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Geflügel zuständig. Es bestehe eine Liste mit den Ländern, aus denen kein Geflügel importiert werden dürfe. Es handle sich um mehrere asiatische Länder sowie um Russland und Rumänien. Die Liste werde laufend aktualisiert. «Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es genügt, das Geflügelfleisch zu kochen, um das H5N1-Virus zu zerstören. Dies ist eine einfache Massnahme, die der üblichen Zubereitung von Geflügelfleisch entspricht», hält der Staatsrat fest.

Regelmässige und strenge Kontrollen

Seiner Antwort kann weiter entnommen werden, dass die Tierärzte, die für die Schlachthöfe verantwortlich sind, bei der Schlachtung von einheimischem Geflügel regelmässige und strenge Kontrollen durchführen. Was den Verkauf betrifft, seien die Dienststellen des Kantonschemikers aktiv. Es verstehe sich von selbst, dass die Kontrollen heute mit der nötigen Strenge durchgeführt würden. Dies gelte auch für die Prüfung der Rückverfolgbarkeit.

Der Staatsrat kann nicht ganz ausschliessen, dass Produkte aus ausländischen Geflügelzuchten, die in der Schweiz behandelt und bearbeitet wurden, als Schweizer Produkte gekennzeichnet werden. «Es ist jedoch offensichtlich, dass der Import von Fleisch aus Ländern, über die ein Importverbot verhängt wurde, rechtswidrig ist», betont der Staatsrat. Auch hier sei eine strenge Lebensmittelkontrolle die beste Sicherheitsgarantie. Da ein reger Warenaustausch zwischen den Kantonen stattfinde, müsse vor allem der Bund aktiv werden, insbesondere mit Kontrollen an der Landesgrenze.
Der Staatsrat erinnert weiter an das Verbot für die Freilandhaltung von Geflügel vom 25. Oktober bis 15. Dezember 2005. Zuständig auf kantonaler Ebene sei das Veterinäramt.
Für den Staatsrat ist es selbstverständlich, dass er die Verbreitung der Vogelgrippe sehr genau verfolgt, «um dem Risiko einer Tierseuche so gut wie möglich vorbeugen und im Falle eines Auftretens des Virus auf dem Kantonsgebiet schnellstmöglich reagieren zu können». Deshalb finde zwischen den Kantonsbehörden sowie den Bundesämtern für Gesundheit und für Veterinärwesen ein regelmässiger Informationsaustausch statt. Auch die Organisation für den Katastrophenfall sei einsatzbereit, falls sich dies als nötig erweisen sollte.

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