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Wenig Spielraum für Steuerbefreiung

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Ein Teil des Solds, den Feuerwehrleute erhalten, ist von der Kantonssteuer befreit. Im Kanton Freiburg liegt diese Obergrenze bei 5000 Franken pro Jahr. Das sei zu wenig, finden die Grossräte Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) und André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen). In einer Anfrage an den Staatsrat werfen sie ihm vor, dass er damit ein falsches Signal aussende und die Rekrutierung von Nachwuchsfeuerwehrleuten erschwere.

Entscheid des Grossen Rats

In seiner Antwort hält der Staatsrat nun fest, dass nicht er, sondern der Grosse Rat im November 2012 diese 5000 Franken festgelegt hat. Der Staatsrat hatte diesen Betrag vorgeschlagen, weil er eine Harmonisierung mit dem Steuerfreibetrag für die direkte Bundessteuer erreichen wollte. Dieser beträgt ebenfalls 5000 Franken. Als weiteres Argument gegen einen höheren Betrag hat der Staatsrat damals die Verhinderung von Missbräuchen angeführt. «Bei den Beratungen wurde dieser Betrag ohne Einwände diskussionslos genehmigt», heisst es in der Antwort des Staatsrates.

Bundesgesetz gibt Linie vor

Die beiden Grossräte hatten in ihrer Anfrage auch kritisiert, dass einige Nebenaufgaben der Feuerwehr künftig nicht mehr steuerbefreit sind, etwa verkehrspolizeiliche Aufgaben bei Anlässen. Sie befürchten, dass sich weniger Feuerwehrleute dafür zur Verfügung stellen, wenn dieser Aufwand nicht mehr steuerbefreit ist. Die Organisatoren müssten dann auf teure private Unternehmen zurückgreifen.

Der Staatsrat verweist in seiner Antwort auf die eidgenössische Gesetzgebung, in der genau unterschieden wird, was zu den Kernausgaben der Feuerwehrleute gehört und steuerbefreit ist: Übungen, Pikettdienste, Kurse, Inspektionen und Ernstfalleinsätze zur Rettung, Brandbekämpfung, allgemeine Schadenwehr und Elementarschadenbewältigung.

Nicht steuerbefreit sind Pauschalzulagen für Kader, Funktionszulagen, Entschädigungen für administrative Arbeiten und für freiwillige Dienstleistungen der Feuerwehr. «Entschädigungen für den Ordnungsdienst oder die Verkehrsregelung bei einem Dorffest können somit ganz eindeutig nicht von der Steuer befreit werden, dies würde gegen Bundesrecht verstossen», heisst es in der Antwort. Der Staatsrat habe überhaupt keinen Handlungsspielraum.

Der Staatsrat sei sich bewusst, dass der Feuerwehrnachwuchs gewährleistet sein müsse, damit das System der Milizfeuerwehr auf Dauer Bestand habe, hält der Staatsrat fest. Der Brandschutz und das Feuerwehrreglement seien Sache der Gemeinden. Der Staatsrat habe es generell immer abgelehnt, wirtschaftlich unbefriedigende Situationen über das Steuerrecht korrigieren zu wollen. «Ist man der Auffassung, dass die Feuerwehrleute nicht ausreichend entschädigt werden, so ist es nicht Aufgabe des Steuerrechts hier Abhilfe zu schaffen.»

Antoinette de Weck und André Schneuwly hatten auch verlangt, dass der Staatsrat das eigene Personal besser motivieren solle, sich in der Feuerwehr zu engagieren. Dagegen spreche nichts, antwortet der Staatsrat. Er erinnert daran, dass der Feuerwehrdienst eine gesetzliche Pflicht ist. «Mitarbeitende brauchen keine Genehmigung, wenn sie sich bei der Feuerwehr engagieren wollen, da es sich nicht um eine Nebenerwerbstätigkeit handelt», sagt der Staatsrat.

Volksmotion: Vorlage bald im Grossen Rat

D ie Debatte über einen höheren Steuerfreibetrag beim Sold hatte im Frühling zu heftigen Diskussionen unter den Feuerwehrleuten geführt (die FN berichteten). Auch der Grosse Rat wird sich noch einmal damit beschäftigen müssen. Im Juni ist eine Volksmotion für «die Anerkennung der Arbeit der Milizfeuerwehr» mit 1009 Unterschriften eingereicht worden.

Die Motionäre fordern vom Staatsrat, dass der Sold und gewisse Entschädigungen bis zu einer Höhe von 9000 Franken nicht besteuert werden. Das Gesetz über die direkte Kantonssteuer soll entsprechend angepasst werden.

Der Staatsrat wird in absehbarer Zeit zum Inhalt der Motion Stellung nehmen. Dann muss der Grosse Rat entscheiden, ob er die Volksmotion für erheblich erklären will. im

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