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Wenig Verständnis für Motion

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Das Kantonsparlament ist im Juni nicht auf diese Gesetzesvorlage eingetreten, weil es lieber eine Ausdehnung der bürgernahen Polizei auf das ganze Kantonsgebiet wünscht, die der Kantonspolizei unterstellt ist. Es wollte nicht, dass die Ortspolizei und die Kantonspolizei über ähnliche Befugnisse verfügen und parallel tätig sind.

Gesetz sollte geändert werden

Im Anschluss an den Entscheid des Parlamentes haben die Grossräte Joe Genoud (SVP, Châtel-St-Denis) und André Meylan (CSP, Marly) eine Motion eingereicht, um das Polizeigesetz zu ändern. Sie möchten, dass die Zuständigkeiten der Ortspolizei in diesem Gesetz verankert werden, und zwar in folgenden Bereichen: Identitätskontrollen, Verkehrskontrollen, Ordnungsbussen, Zwangsmassnahmen, Durchsuchungen, summarische Verzeigungsrapporte (harte und weiche Drogen), Verzeigungsrapporte bei Übertretungen im Sinne des Strafgesetzbuches (Unordnung, Störung der öffentlichen Ordnung, Lärmerzeugung, Beschädigungen usw.).

Einheit der Polizeigewalt

In seiner Antwort auf die Motion erinnert nun der Staatsrat daran, dass der Artikel 5 des Polizeigesetzes den Titel «Einheit der Polizeigewalt» trägt. Dies bedeute, dass die Kantonspolizei die Gesamtheit ihrer Aufgaben auf dem ganzen Kantonsgebiet ausübe. «Die Beamten der Kantonspolizei allein sind befugt, polizeiliche Handlungen vorzunehmen und Zwang anzuwenden», zitiert der Staatsrat das Polizeigesetz. Die Übertragung polizeilicher Befugnisse könne indes nur erfolgen, wenn das Gesetz auch entsprechende polizeiliche Aufgaben vorsehe. «Bevor also im Sinne der Motion polizeiliche Befugnisse an die Ortspolizeien übertragen werden, müssen die Gemeinden mit eigentlichen polizeilichen Aufgaben betraut werden, die nur von ausgebildeten Polizisten erfüllt werden können», hält der Staatsrat weiter fest. Dies sei bis heute nicht der Fall.Dies bedeutet für den Staatsrat, dass er erneut einen Gesetzesentwurf über die Ortspolizei ausarbeiten müsste, welcher die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ortspolizeien festlegt. Weil aber der Grosse Rat entschieden habe, nicht auf einen solchen Gesetzesentwurf einzutreten, sei es nicht angebracht, ihm wieder einen neuen Entwurf zu unterbreiten, der in materieller Hinsicht wiederum jene Bestimmungen enthalten müsste, die soeben klar verworfen wurden. Deshalb empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat, diese Motion abzulehnen.

Bericht des Pilotprojekts abwarten

Was die Erweiterung der bürgernahen Polizei betrifft, so will sich der Staatsrat dazu äussern, wenn er den für Anfang des nächsten Jahres erwarteten Bericht über das seit 2005 in der Agglomeration Freiburg durchgeführte Pilotprojekt zur Kenntnis genommen hat.Auch die SP-Grossrätin Anne-Claude Demierre hat eine Motion eingereicht. Sie verlangt, dass die Ortspolizei Identitätskontrollen vornehmen darf.

Ein Gesetz über die Ortspolizei

Dazu hält der Staatsrat fest, dass die Ortspolizei bereits heute befugt sei, allfällige Unruhestifter oder Delinquenten aufzufordern, ihre Identität anzugeben. Allerdings müsse diese Befugnis im einem Polizeireglement der Gemeinde vorgesehen sein. Ganz allgemein Identitätskontrollen durchzuführen, stünde ihr aber nicht zu. Es sei nicht ausreichend, dass Polizeigesetz zu ändern, um den Beamten der Ortspolizei die Zuständigkeit für Identitätskontrollen zu übertragen, ohne die Bedingungen und den Umfang dieser Kontrollen näher zu umschreiben. Zudem müssten spezifische Bestimmungen über die Ausbildung der Beamten, das Vorgehen bei Identitätskontrollen, die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und die Aufsicht vorgesehen werden.Aus diesem Grunde müsste laut Staatsrat auch hier ein eigentliches Gesetz über die Ortspolizei geschaffen werden. Deshalb empfiehlt er dem Grossen Rat auch diese Motion zur Ablehnung. Der Rat wird diese Vorstösse erst im Frühjahr 2007 behandeln. az

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