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Weniger Sonderregelungen für Bundesangestellte

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BERN Die Bundesverwaltung werde zunehmend zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb und unterscheide sich immer weniger von privatwirtschaftlichen Unternehmen, sagte Bundesrat Hans-Rudolf Merz am Freitag vor den Medien in Bern. Deshalb müsse das Personalrecht des Bundes angepasst werden. Merz wünscht sich mehr Handlungsspielraum – für den Bund, aber auch für die Angestellten, wie er sagte. So soll es für die Kader keine Kündigungsfrist von sechs Monaten mehr geben. Das neue Gesetz sieht Fristen zwischen einem Monat im ersten Anstellungsjahr und drei Monaten ab dem neunten Dienstjahr vor. sda

Bericht Seite 17

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