Der Nationalrat will das 3. Lohnprozent für die Arbeitslosenversicherung ALV bis spätestens Ende 2002 aufheben. Das ist ein Jahr früher als geplant. Die Gewerkschaften kritisieren den Entscheid. Zuerst seien Schulden abzubauen und Reserven zu bilden, fordern sie.
Der Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat bei der Pensionskasse des Bundes soll nicht jetzt schon im Gesetz festgeschrieben werden. Der Nationalrat will dazu bis Ende 2006 eine Vorlage. Er hatte grundsätzlich am Leistungsprimat festgehalten. Der Ständerat wollte es hingegen im Gesetz bis Ende 2006 befristen.