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Weniger Stolpersteine auf der Bildungslaufbahn

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Weniger Stolpersteine auf der Bildungslaufbahn
Immer wieder wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass für die rohstoffarme Schweiz Wissen der einzige Trumpf sei. Auf diesem Trumpf beruhe der Wohlstand des Landes. Damit wird begründet, dass ein breites und qualitativ hoch stehendes Bildungsangebot unabdingbar ist, und der Zugang zu den Ausbildungsstätten für alle weit offen sein soll.
Bei einem Blick auf die Bildungssysteme der Kantone und auf die unterschiedliche Ausprägung der kantonalen Bildungspolitik erhält man aber nicht den Eindruck, dass die Bedeutung des Denkplatzes Schweiz richtig erkannt wird. Ein Primarschüler, der kurz vor dem Übertritt in die Sekundarschule mit seiner Familie in einen anderen Kanton zieht, kann ein Lied darüber singen. Dasselbe gilt für die Anerkennung von Diplomen in verschiedenen Fachrichtungen, um nur diese zwei Beispiele zu nennen.

Mit der Verfassungsänderung, über die das Schweizer Volk am 21. Mai abstimmen wird, besteht die Chance, einige Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Ziel der neu formulierten Artikel zum Thema Bildung und Forschung ist es nämlich, aus dem Nebeneinander von kantonalen Bildungssystemen und den vom Bund eigenständig geregelten Bereichen ein überblickbares Gesamtsystem zu machen. Bei diesem Aufbau eines durchlässigen und qualitativ hoch stehenden Bildungsraums Schweiz verpflichten sich die Kantone untereinander und der Bund mit den Kantonen zu einer engen Zusammenarbeit.

Die Kantone bleiben aber weiterhin für das Schulwesen zuständig. Weil die Bevölkerung immer mobiler wird, wollen sie sich im Bereich der Grundschule auf gemeinsame Eckwerte einigen. Gemeint sind das Schuleintrittsalter und die Schulpflicht, die Dauer und die Ziele der Bildungsstufen, die Übergänge im Bildungssystem und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen. Der Bund darf erst intervenieren, wenn die Kantone die Harmonisierung nicht selber zustande bringen. Dieses Vorgehen, das übrigens von den kantonalen Erziehungsdirektoren ausdrücklich gutgeheissen wird, gilt analog auch für den Hochschulbereich.

Die Möglichkeit, dass der Bund subsidiär eingreifen kann, was er sicher nur im Notfall und sehr vorsichtig tun wird, ist kein Austricksen der föderalen Kompetenzen. Es dürfte aber die Bereitschaft der Kantone erhöhen, Konkordate und Vereinbarungen, die von den Erziehungsdirektoren ausgearbeitet wurden, auch mitzutragen. Ohne solche neue Harmonisierungsinstrumente bliebe wohl manches anvisierte Ziel noch lange unerreicht.

Ein weiterer Grundgedanke in den neuen Verfassungsbestimmungen zur Bildung verdient Beachtung: Bund und Kantone sollen sich dafür einsetzen, dass der Weg über die klassische Berufsbildung, die Lehre, die gleiche gesellschaftliche Anerkennung findet wie der Weg über Mittel- und Hochschulen. Die Berufsbildung erhält neu einen eigenen Artikel in der Bundesverfassung. Schliesslich wird die Weiterbildung aufgewertet, ein wichtiges Element zur Erhöhung der Chancengleichheit und zur Unterstützung lebenslangen Lernens.
Wer die vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen aufmerksam durchliest, stellt fest, dass es in erster Linie um formelle Harmonisierungsschritte geht. Die Freiburgerinnen und Freiburger müssen demzufolge nicht Angst haben, dass mit den vorgesehenen Zielformulierungen für die einzelnen Bildungsstufen und mit der Einführung von Bildungsstandards eine Nivellierung nach unten erfolgt. Die Kantone können ihre Schulprogramme und ihre inhaltlichen Eigenheiten behalten. Dies entscheidet sich sowieso nicht auf Verfassungsebene, sondern ist Gegenstand von bestehenden oder noch abzuschliessenden Vereinbarungen.
Nach jahrelangem Ringen hat die neue Bildungsverfassung landesweit eine breite Akzeptanz gefunden und sie verdient Annahme durch das Stimmvolk. Sie schafft nämlich für die heranwachsende Jugend gute Voraussetzungen, um erfolgreich ins 21. Jahrhundert zu starten. Auf allen Ebenen sind die Weichen richtig gestellt, damit die Schweiz ihren einzigen Rohstoff, die Bildung, auch optimal nutzen kann. Nach der Annahme der Vorlage ist es dann in erster Linie an den Kantonen, das Innovationspotenzial auch auszuschöpfen.

Von WALTER BUCHS

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