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Wenn der Kanton bei Verlusten einspringen muss

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Einem Postulat von Antoinette Badoud (FDP, Le Pâquier) und Olivier Flechtner (SP, Schmitten) zu den Krankenkassen hatte der Staatsrat mit einem Bericht bereits vor der gestrigen Debatte direkt Folge geleistet. Im Postulat geht es darum, dass der Kanton bei jährlich durchschnittlich 7500 Versicherten, für die ein Verlustschein für die Grundversicherung ausgestellt wurde, den Krankenkassen 2018 für 85 Prozent der Verlustscheine 14,6 Millionen Franken überwiesen, aber nur 680 000 Franken von den Krankenkassen zurückbekommen hat. Dass der Grosse Rat gestern dennoch über die Erheblicherklärung des Postulats abstimmen musste, lag daran, dass das Grossratsbüro die direkte Folgeleistung durch den Staatsrat abgelehnt hatte. «Wir wollten, dass das Kantonsparlament über dieses wichtige Anliegen abstimmt», sagte Antoinette Badoud, Co-Postulantin und Mitglied des Grossratsbüros. Die Abstimmung fiel mit 83 Ja-Stimmen gegen nur eine Nein-Stimme allerdings denkbar klar aus. «Es erstaunt vor allem, dass so viele Versicherte ihre Rechnungen nicht bezahlen», sagte Bruno Boschung (CVP, Wünnewil). Er erwähnte die Standesinitiative des Kantons Thurgau als Gegenbeispiel, gemäss welcher der Kanton 90 Prozent der Ausstände übernehme, dieses Geld aber selbst wieder eintreibe. «Es wäre zu prüfen, ob das im Kanton Freiburg rentabel wäre», so Boschung. «Denn es ist nicht so einfach, solchen Ausständen nachzugehen.»

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