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Wenn Kinder in ihrer Familie gefährdet sind

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Ratgeber Erziehung

Autor: Birgit Kollmeyer

Wenn Kinder in ihrer Familie gefährdet sind

Ich bin Grossmutter und seit einiger Zeit erscheint mir meine Enkelin sehr ängstlich. Sie scheut sich, bei mir zu baden oder zu schlafen. Die Mutter – meine Tochter – ist geschieden. Ihren neuen Partner erlebe ich öfters sehr aufbrausend. Meine Enkelin hat auch immer wieder blaue Flecken. Ich mache mir Gedanken, ob der neue Partner meine Enkelin grob anfasst oder ihr Schlimmeres antut. Ich mache mir grosse Sorgen. M.A.

Opfer von Gewalt zu werden, kann die Entwicklung von Kindern stark beeinträchtigen. Das gilt vor allem, wenn die Gewalt innerhalb der Familie ausgeübt und wenn sie nicht oder erst spät entdeckt wird. Deshalb sind Kinder auf die Hilfe von Verwandten oder Aussenstehenden angewiesen.

Da Sie den Eindruck haben, dass sich Ihre Enkeltochter anders verhält als vor einiger Zeit und verdächtige Körpermerkmale aufweist, sollten Sie unbedingt Ihre Tochter darauf ansprechen. Fragen Sie ihre Tochter, wie das Klima zu Hause ist und wie der neue Partner mit dem Kind umgeht.

Sollte sie Ihnen sagen, dass Gewalt ein Thema sei, ermutigen Sie sie, sich fachliche Unterstützung zu holen. Im Kanton Freiburg erhalten Opfer von Gewalt bei der Beratungsstelle für Frauen (OHG) oder der Opferhilfe für Kinder, Männer und Opfer des Verkehrs Hilfe.

Sie müssen aber auch damit rechnen, dass Ihre Tochter Ihre Sorgen und Ihr Nachfragen zurückweisen wird. In diesem Fall sollten Sie Ihre Enkeltochter dazu ermutigen, Ihnen ohne Angst und Schamgefühl zu erzählen, ob zu Hause etwas vorgefallen sei. Geben Sie ihr zu verstehen, dass sie auf Sie zählen kann und dass Sie bereit sind, mit ihr über schwierige Dinge zu sprechen. Hören sie in erster Linie zu, ohne direkte Fragen zu stellen, die Ihre Enkelin beeinflussen könnten.

Falls eine Misshandlung vorliegt, sagen Sie ihr, dass Sie zu ihrem Schutz diese Dinge nicht für sich behalten dürfen. Informieren Sie die Mutter und wenden Sie sich an die oben erwähnten Anlaufstellen. Sie können auch den Kinderarzt Ihrer Enkelin aufsuchen. Dieser weiss, was zu tun ist. Je nach Schweregrad der Situation ist es wichtig, einen medizinischen Befund erstellen zu lassen und die zuständigen Behörden zu informieren. Im Kanton Freiburg ist dies das Friedensgericht.

Weitere Informationen: www.grimabu.ch

Telefonberatung zu Familienfragen: Fr. 14.00 bis 16.00 Uhr: 026 300 73 57

Die Psychologin Birgit Kollmeyer ist beim Familieninstitut der Uni Freiburg zuständig für Prävention und Beratung. Sie ist verheiratet, Mutter von zwei Kindern und wohnt im Greyerzerland.

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