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«Wer das getan hat, ist krank»

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Es war eine Liste des Horrors, die der Präsident des Strafgerichts des Saanebezirks, Benoît Chassot, gestern beim Prozess gegen den angeklagten 47-jährigen Tunesier verlass–angefangen bei der durchtrennten Halsschlagader des Opfers. Der Angeklagte wird beschuldigt, seine damals 37-jährige Ehefrau in einer Wohnung in der Stadt Freiburg am 5. April 2010 brutal abgeschlachtet zu haben. Der Mann durchbohrte die Frau mit einem Messer 15 Mal im Bereich des Nackens und der Schulter und schnitt ihr schliesslich die Kehle durch.

Vor dem Gericht erklärte der Angeklagte: «Ich spüre jeden Schlag, als hätte ich ihn selbst erhalten.» Nach dieser Aussage wollte ihm Gerichtspräsident Chassot Bilder des Opfers am Tatort zeigen. Dabei brach der Angeklagte in Tränen aus und rief, er könne die Bilder nicht sehen, er sei in Trauer und leide: «Das Opfer bin ich, ist meine Liebe.» Erst nach weiteren ähnlichen Litaneien zeigte sich der Mann bereit, einen Blick auf seine grausam getötete Frau zu werfen. Danach warf er sich schluchzend bäuchlings vor dem Richter zu Boden–bevor ihn Polizeibeamte für eine Prozesspause abführten.

Die Szene gibt Einblick in den Prozess zu einem Verbrechen, das beispiellos dasteht in der jüngeren Kriminalgeschichte des Kantons Freiburg.

Nachdem der Mann sich am Tag nach der Tat noch der Polizei gestellt hatte, mauert er nun vor Gericht und behauptet, sich nicht mehr an die Umstände des Mordes erinnern zu können. «Es war ein Tsunami. Ich habe das nicht gewollt», erklärte er mehrfach.

Der Mann hatte mit dem Opfer zusammen zwei inzwischen fremdplatzierte Kinder von neun und elf Jahren. Das Paar hatte bereits einige Jahre vor der Tat Beziehungsprobleme. Zum Tatzeitpunkt lebten sie getrennt. Als die beiden 1999 in die Schweiz kamen, entwickelte sich ihre berufliche Laufbahn unterschiedlich. Während sie in einer angesehenen Anwaltskanzlei als Sekretärin sehr geschätzt wurde, verlor er seine Stelle im Jahr 2009 und begann, viel Alkohol zu konsumieren.

Beim Versuch, ein Bild des Angeklagten zu zeichnen, erklärte der Gerichtspräsident, er sei eine Mischung aus Narzissmus und Paranoia. Obwohl der Mann sich als aufgeschlossen für westliche Werte darzustellen suchte, schien er auch von den Werten seiner traditionellen Kultur geprägt zu sein. Er sei laizistisch, Sozialist und ein Verteidiger der Menschenrechte, sagte er vor Gericht. Offenbar lebte er eine Weile unter falscher Identität, um dem Geheimdienst zu entkommen, als er aus dem tunesischen Staatsdienst ausgeschieden war.

In der Schweiz entwickelte er gegenüber seiner Frau eine obsessive Eifersucht. Er wollte nicht, dass sie mit Freundinnen ausging und beschattete sie, um einen allfälligen Liebhaber ausfindig zu machen. Vor Gericht mit der Tat konfrontiert, erklärte er: «Wer das getan hat, ist krank.» Der Prozess wird heute fortgesetzt, das Urteil folgt am Donnerstag in einer Woche. bearbeitet vonhw/FN

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