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Wer soll Aufenthalt im Heim bezahlen?

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Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi appellierte an das Gewissen der Grossrätinnen und Grossräte: «Können Kinder mit gutem Gewissen ein Erbe annehmen, wenn sie wissen, dass vorher der Staat für den Heimaufenthalt ihrer Eltern bezahlen musste?» (FN vom 10. Februar)

Ruth Lüthi hat bei ihren Äusserungen gewisse Tatsachen nicht berücksichtigt! Es ist sicher legitim und verständlich, wenn Eltern ihren Kindern ein Erbe hinterlassen möchten. Die meisten haben ihr Vermögen mit Verzicht auf Luxus erarbeiten müssen. Haben sie sich zum Kauf oder Bau einer Liegenschaft entschlossen, musste ein Zusatzverdienst gefunden werden. In den meisten Fällen suchte die Frau Voll- oder Teilzeitarbeit. Dies ist heute noch so. Während der Erwerbstätigkeit, also rund 40 bis 50 Jahre lang, kassieren Staat und Gemeinden pro Steuerzahler mehrere hunderttausend Franken.
Ein Teil dieser Steuergelder fliesst in die Sozialfürsorge. Beim Bau von Eigenheimen betragen die Abgaben an den Staat über 20 Prozent der Bausumme. Wenn Wohneigentum verkauft werden muss, um die Altersheimkosten zu bezahlen, werden viele junge Leute darauf verzichten. Alle Bestrebungen, das Wohneigentum zu fördern, werden zunichte gemacht. Das Baugewerbe bleibt in der Krise und bringt immer weniger Steuerertrag.
Die gesetzgebende Behörde des Kantons sollte keine kontraproduktiven Beschlüsse fassen. Wenn der Staat den heutigen Erwerbstätigen im Alter das Vermögen wegnimmt, fördert dies das Sparen sicher nicht. Der Staat vermindert dadurch die Steuereinnahmen, und die Fürsorgefälle werden sich vermehren.

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