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Wer soll über Einbürgerungen entscheiden?

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Wer soll über Einbürgerungen entscheiden?

Der nächste Urnengang steht uns bevor. Glückliches Land, dessen Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, Menschen in Ämter zu wählen (oder auch nicht) und über Sachvorlagen selbst zu entscheiden. Diese Kompetenz wird uns jedoch scheibchenweise entzogen und immer öfter den Exekutivbehörden, der Verwaltung und teilweise sogar den Gerichten übertragen. Leuchtendes Beispiel sind die zwei Einbürgerungsvorlagen vom 1. Juni auf Bundes- und Kantonsebene, wo vor allem zwei Fragen besondere Bedeutung haben und in einem engen Zusammenhang zueinander stehen: Wer darf künftig ausländische Gesuchsteller einbürgern, wir SchweizerInnen selbst oder künftig nur noch der Gemeinderat oder gar eine Einbürgerungskommission (Bund), und sollen ausländische Kommissions- und Gemeinderatsmitglieder über die Einbürgerung anderer Ausländer mitentscheiden können, wie dies der Grosse Rat des Kantons Freiburg mit einer kleinen Mehrheit wollte?

Zuerst zu Freiburg: Hier wurde gegen das im Mai 2007 revidierte Gesetz über das freiburgische Bürgerrecht das Referendum ergriffen. Warum? Ein Teil dieses Gesetzes muss im Zusammenhang mit der neuen Kantonsverfassung gesehen werden, die Personen ausländischer Herkunft die Wählbarkeit auf Gemeindeebene gibt. Wählbare AusländerInnen können somit in eine Kommission oder einen Gemeinderat gewählt werden – und als Mitglied dieser Behörde dann eben auch über die Einbürgerung anderer Ausländer mitentscheiden. Da fehlt ganz klar die Ausstandspflicht. Darum sage ich Nein zu diesem Gesetz! Das Grundrecht der Einbürgerung muss in der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung bzw. des Generalrates bleiben.

Auf Bundesebene, also bei der Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen», geht es inhaltlich gar um Grundsätzliches: Es soll die Zuständigkeit über die Einbürgerungen bei der Gemeindebevölkerung belassen und diese politische Kompetenz in der Verfassung zementiert werden. Schweizerinnen und Schweizer sollten noch das Recht behalten, darüber zu entscheiden, wer das Bürgerrecht erhalten soll und wer nicht – und wer es erteilt -, ohne sich vor Gericht rechtfertigen zu müssen! Der Initiative über die Einbürgerung (Bund) ist daher – im Unterschied zum Referendum (Kanton) – mit einem klaren Ja zum Durchbruch zu verhelfen.

Autor: Yvan Aeby, Tentlingen

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