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Wer verliert den Sitz?

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Untertitel: Parteiwechsel von Grossräten

Zwei Sensler Grossräte, Rudolf Vonlanthen und Yvan Aeby, haben in der laufenden Legislaturperiode die Partei gewechselt. Sie haben ihre Sitze mitgenommen, dies auf Kosten der CSP resp. CVP Sense.

Gemäss CVP-Grossrat Hans Stocker (Murten) entscheiden jedoch die Parteistimmen über die Sitzzuteilung. «Wechselt ein Mandatsträger im Verlaufe der Legislaturperiode die Partei, so geht er seines Mandats als Grossrat verlustig», hielt er in seiner Anfrage an den Staatsrat fest. Er bezog sich dabei auf Artikel 77 des Gesetzes über die politischen Rechte: «Wird im Laufe der Legislaturperiode ein Sitz frei, so wird die erste Ersatzperson der betreffenden Liste als gewählt erklärt.»

Zwei Grundsätze

Er hat aber in der Kantonsverfassung noch einen anderen Grundsatz entdeckt. «Es geht um den Grundsatz, wonach die Abgeordneten ohne Instruktionen stimmen, was voraussetzt, dass sich die Grossräte bei der Wahrnehmung ihrer Funktion nicht nach der Parole ihrer Partei oder Gruppierung richten müssen», führt der Staatsrat aus. So wäre laut Freiburger Regierung ein Sitzverlust bei einem Parteiwechsel nicht mit dem Grundsatz der Abstimmungsfreiheit der Grossräte vereinbar.
«Man könnte sich auch vorstellen, dass eine Partei damit droht oder beschliesst, bestimmte Mitglieder aus der Partei auszuschliessen, wenn sie im Plenum systematisch gegen ihre parlamentarische Fraktion stimmen, ohne dass diese jedoch die Absicht haben, auszutreten», schreibt der Staatsrat weiter. «Alle politischen Parteien, die sich als Verein gebildet haben, haben in ihren Statuten Klauseln festgelegt, die es ihnen ermöglichen, bestimmte Mitglieder aus ihrer Partei auszuschliessen», fährt er fort. Würde man also im Gesetz vorschreiben, dass jeder Grossrat sein Mandat verliert, tritt er aus der Partei, so würde man die Abgeordneten indirekt dazu verpflichten, die Weisungen ihrer Fraktion zu übernehmen, was jedoch verfassungwidrig wäre», begründet der Staatsrat weiter, weshalb die beiden Sensler Grossräte ihren Sitz mitnehmen durften.

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