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Weshalb die 13. AHV-Rente ökonomisch absolut Sinn macht

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Ein Leserbrief zur Eidgenössischen Abstimmung vom 3. März über die Initiative für eine 13. AHV-Rente 

Die AHV ist eine schweizerische Errungenschaft, die nur dank der Solidarität der Reichen, Unternehmer und Gutgebildeten mit den Armen und weniger Gutgebildeten zustande kam. Erstere wussten, dass sie viel mehr einzahlen werden, als sie jemals von der AHV zurückerhalten würden. Den Vorteil, den sie aber dahinter sahen: Eine Versicherung für alle, sozialer Friede und mehr Konsum, den die AHV einer grossen Bevölkerungsschicht im Rentenalter ermöglicht. Dieses sollte sich – mit einer Verzögerung – wiederum positiv auf ihr eigenes Einkommen dank besserer Wirtschaft auswirken. Die AHV ist insofern nicht nur ein Umlagerungsinstrument von Reich zu Arm. Sie ist gleichzeitig auch ein Wirtschaftsförderungsinstrument, das vielen Unternehmen nützt. Viel mehr Senioren können sich neue Anschaffungen leisten oder ganz einfach auch Ausflüge, Geschenke und Konzertbesuche. Das treibt die Wirtschaft in der Schweiz an. Wenn nun vom Nein-Lager behauptet wird, dass die 13. AHV-Rente nicht finanzierbar sei, dann verweigern sie sich den ökonomischen Tatsachen, dass die AHV wegen der starken Einwanderung von Arbeitskräften aus EU-Ländern, den stark steigenden Löhnen auf Kader- und Managementebene sowie der erhöhten Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1 Prozent noch auf Jahrzehnte hinaus kein ernsthaftes Finanzierungsproblem haben dürfte. Denn mit jedem Arbeitsmigrant, mit jedem zusätzlich ausgegebenen Franken und mit jedem Lohnprozent steigen auch die AHV-Einnahmen. Das Problem dürften nicht die fehlenden Einnahmen sein, sondern eine zunehmend aufgeblähte öffentliche Verwaltung und ein fehlendes, intelligentes Kostenmanagement, das die AHV-Leistungen gemäss Verfassungsauftrag an die Lebenshaltungskosten anpassen müsste. Insofern wäre es dringend nötig, dass Rentnerinnen und Rentner in den Balkanländern oder in Thailand gemäss den dortigen Lebenshaltungskosten eine entsprechend tiefere AHV-Rente erhalten als jene in der Schweiz. Das würde den Staat effizienter machen und das ermöglichen, was man in Liechtenstein schon seit 1992 kennt: eine 13. AHV-Rente.

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