Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Wichtiger Meilenstein

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wichtiger Meilenstein

Kantonaler Zivilschutzverband tagte

Im Mittelpunkt der diesjährigen Generalversammlung des Freiburger Verbandes für Zivilschutz stand das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, über das in zwei Wochen abgestimmt wird. Nicht von allen wird es gutgeheissen.

Von MARTINA SOCHIN

Leider hätten die Ereignisse der letzten Wochen gezeigt, dass internationale Beziehungen immer noch von Kriegen überschattet werden, begrüsste der Präsident des Freiburger Verbandes für Zivilschutz, Jean-Pierre Dorand, am Freitagabend die Anwesenden. Im Hinblick auf den Irakkonflikt könne man sehen, dass die so genannten intelligenten Waffen und die Kämpfe in den städtischen Zonen viele Opfer fordern würden.

Neues Gesetz vorgestellt

In einer kurzen Generalversammlung des Verbandes wurde die Jahresrechnung 2002 mit einem Defizit von 249 Franken genehmigt, die Beibehaltung der Mitgliederbeiträge von 30 Franken für Einzel- und 50 Franken für Kollektivmitglieder beschlossen sowie das Tätigkeitsprogramm für dieses Jahr vorgestellt. Es beinhaltet unter anderem die Rekrutierung von neuen Mitgliedern und eine Vernehmlassung über das neue Gesetz.

Den Hauptpunkt der Versammlung stellte die Information über das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, das am 18. Mai vor das Volk kommt, dar. Präsident Dorand zeigt sich über das neue Gesetz nicht sonderlich erfreut. Trotz einiger guter Inhalte würden Bestimmungen fehlen, die der Vorstand schon lange signalisiert habe. So würde zum Beispiel der Bund die Kantone zu stark belasten, um einen der Mängel aus der Sicht des Vorstandes aufzuführen. Wie der Präsident aber betonte, möchte der Vorstand keine Zwietracht unter den Mitgliedern hervorrufen und schlägt daher die Wahlfreiheit für den 18. Mai vor.
Willi Scholl vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz sieht das neue Gesetz hingegen als einen Meilenstein in der Geschichte des Zivilschutzes an. Er wisse, dass nicht alle Veränderungen auf Gegenliebe stossen würden, aber Veränderungen, so Scholl, könnten auch eine Chance bedeuten. Durch das neue Gesetz werden mehr Effizienz, Kompetenz und Flexibilität geschaffen sowie Doppelspurigkeit abgeschafft. Scholl ist überzeugt davon, dass das neue Gesetz zum Zivilschutz alles Notwendige für den Schutz der Bevölkerung optimal umsetze. Auch Staatsrat Claude Grandjean zeigt sich zuversichtlich, dass die Bevölkerung das Projekt annehmen wird.

Konsequenzen für den Kanton

In einem Vortrag erklärte der Instruktionschef André Butty die wichtigsten Veränderungen für den Kanton Freiburg. In den Jahren von 2004 bis 2008 werde der Kanton seine Ausführungsbestimmungen kontinuierlich dem neuen Bundesgesetz anpassen. Wie Butty erklärte, unterteile sich der Kanton Freiburg in 44 Dienstsektionen, die aus einer einzelnen Gemeinde oder einem Zusammenschluss von Gemeinden bestehen würden. Der neue Zivilschutz orientiere sich mehr an Naturkatastrophen und Notsituationen und diese, so führte Butty weiter aus, würden vorwiegend einzelne Regionen und nicht den ganzen Kanton treffen.

Die welschen Kantone hätten sich angesichts der Verminderung des Personalbestandes dazu entschlossen, die Kader- und Spezialistenschulung zu harmonisieren, indem sie zwischen den verschiedenen kantonalen Schulungszentren aufgeteilt werde. Die Kantone wären aber weiterhin für die Grundschulung der Leute selbst verantwortlich. Weiter gehe es darum, so Butty, die heutigen Zivilschutzräume instandzuhalten, eine Gleichberechtigung der Bürger auf einen Platz in einem Schutzraum zu gewährleisten und eine neue Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu finden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema