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Widersprüche in Fülle

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Widersprüche in Fülle

Erster Prozesstag im Tötungsdelikt im Schönberg

Am 15. August 2001 wurde im Schönberg ein 44-jähriger Freiburger in seiner Wohnung getötet. Der Angeklagte ist geständig – offen bleibt das Motiv und der Tathergang. R., die vom Opfer damals getrennt lebende Frau, steht ebenfalls vor Gericht.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

«Ja, ich habe das Tötungsdelikt begangen», gab der 37-jährige Angeklagte S. zu Beginn des Prozesses zu Protokoll. Das hat er seit seiner Festnahme fünf Tage nach der Tat bis heute nie bestritten. Das Opfer T. wurde in seiner Wohnung zwei Tage nach der Tat mit durchschnittener Kehle aufgefunden. Die Autopsie hat ergeben, dass es sechs weitere Einstiche gab und das Opfer, noch vor den Messerstichen, einen heftigen Schlag mit einem Bettfuss auf den Kopf erhalten haben soll.

S. und R., die vom Opfer seit Oktober 2000 getrennt lebende Frau, stammen beide aus der Dominikanischen Republik. Sie waren ein Liebespaar. Das Opfer wusste davon, wollte seinerseits, wie ein handgeschriebener Brief einen Monat vor der Tat beweist, die Scheidung einreichen. S. und T. hatten 1994 geheiratet. Sie führten eine eher unglückliche Ehe, wie die Angeklagte aussagte.

Mord oder Notwehr?

Unklarheit besteht bezüglich des Motivs und des Tathergangs. Beim ersten Verhör hatte der Täter ausgesagt, dass er den Mord in Auftrag von R. ausgeführt habe. Bereits auf dem Weg zur Wohnung des nachmaligen Opfers habe er den Entschluss gefasst, T. zu töten. Später erklärte er – und dies entspricht auch der vor Gericht vorgetragenen Version -, die Tat sei Notwehr gewesen. Ob er den Vorfall bedauert, wurde nicht geklärt.

Handgemenge mit
dramatischen Folgen

Das nachmalige Opfer T. habe ihn gegen 20 000 Franken zum Mord an seiner 43-jährigen Frau R. angestiftet, weil diese nur an seinem Geld interessiert sei. S. sei auf das Angebot nicht eingegangen, was T. wütend gemacht habe. T. soll daraufhin den Angeklagten mit dem Messer angegriffen haben. Folge des anschliessenden Handgemenges war der brutale Tod von T. Dass das Opfer die Tochter von R. sexuell missbraucht haben soll, kann nicht als Motiv gelten. Der Täter hat das nach eigenen Angaben erst nach der Tat erfahren. Zu klären bleibt unter anderem, weshalb T. die Brille mit den stark korrigierten Gläsern nicht getragen hat, als er S. angegriffen haben soll. Die Kriminalpolizei geht anhand der Spurensicherung von einem Mord und nicht von Notwehr aus. S. kann sich heute nicht mehr erklären, weshalb er im ersten Verhör etwas anderes geschildert hat.

Schuhabdrücke und ein Foto

Nach der Tat ging S. zu R., sagte nach eigenen Angaben seiner Geliebten, dass etwas geschehen sei, nahm eine Dusche, wechselte die Kleider und tauchte bei den Papierlosen in der St.-Paul-Kirche unter. R. jedoch streitet ab, nach der Tat an jenem Abend mit S. gesprochen zu haben.

Der Täter konnte überführt werden, weil Schuhabdrücke am Tatort mit einem Paar Schuhe übereinstimmten, die in der Wohnung von S. gefunden wurden. In der Wohnung hing ein Foto, das den Täter in ebendiesen Schuhen zeigte. Erst beim neunten Verhör gab R. zu, dass sich S. in Freiburg aufhält. Damals sagte sie aus, dass S. ihr gedroht habe sie zu töten, wenn sie ihn erwähnen würde.

Stammt die Tatwaffe aus
der Wohnung von R.?

Die Tatwaffe, ein Fleischmesser, wurde nach der Festnahme des Angeklagten sichergestellt. Das Messer wurde nicht im Haushalt des Getöteten entwendet. Vielmehr gab R. zu Protokoll, dass ihr ein Fleischmesser fehle. Als die Kriminalpolizei ihr einige Messer zur Auswahl vorlegten, deutet sie unverzüglich auf die Tatwaffe, meinte jedoch später, dass der Griff etwas anders gewesen sein müsse.

Aussagen von R., wonach ihr ein Fleischmesser fehle, wurden vor zwei Jahren dreimal identisch protokolliert. Heute streitet sie dies ab. «Viele Fragen, keine Antworten», sagte Gerichtspräsident Pierre-Emmanuel Esseiva verzweifelt. Die Angeklagte R. sagte aus, während der Ehe mit T. keine anderen Partner gehabt zu haben. Im gleichen Atemzug gab sie zu Protokoll, in dieser Zeit sexuelle Kontakte zu S. unterhalten zu haben.

Das Gericht wird klären müssen, ob die Tat ein Beziehungsdelikt war oder aus Notwehr geschah. Am Freitag, 7. November, werden die Zeugen angehört.

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