Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Wie beim Zauberlehrling»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Umgang mit der Zweisprachigkeit beschäftigt den Kanton Freiburg seit Jahrhunderten. Der Stadtfreiburger Syndic und SP-Grossrat Thierry Steiert weist in einer parlamentarischen Anfrage darauf hin, dass die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zu den Sprachen im Kanton immer noch in keiner allgemeinen Gesetzgebung konkretisiert sind. Er erkundigt sich daher – vor allem auch im Hinblick auf die im Raum Freiburg geplante Gemeindefusion – danach, ob und wann der Staatsrat eine allfällige Vollzugsgesetzgebung zu den Sprachen in Angriff nehmen will.

In seiner Antwort bestätigt die Kantonsregierung zwar, dass sie sich – im Einklang mit der Gemeindeautonomie – mit so einer Vollzugsgesetzgebung eingehend auseinandersetzen möchte. Sie wolle jedoch, dass diese Arbeiten «in den breiteren Rahmen der Zweisprachigkeit, namentlich innerhalb der Kantonsverwaltung» eingebettet seien. Der Staatsrat verweist auch auf die Umsetzung eines entsprechenden Postulats von Grossrat Thomas Rauber (CVP, Tafers) und Alt-Grossrat Laurent Thévoz (Grüne, Freiburg), welches das «Label für die Zweisprachigkeit» in der Kantonsverwaltung fördern will und vom Grossen Rat diesen September einstimmig für erheblich erklärt wurde. Die Kantonsregierung geht davon aus, dass die Arbeiten zur Umsetzung dieses Postulats «eine erste Etappe hin zu einem Gesamtüberblick über die Sprachpolitik auf kantonaler Ebene darstellen». Der Staatsrat verfüge nun aber über eine Frist von einem Jahr, um dem Gros­sen Rat einen Bericht zu diesem Postulat zu überweisen. Je nach den Ergebnissen der ersten Umsetzungsarbeiten werde die Kantonsregierung prüfen, ob es sinnvoller sei, die Haupt­optionen im Bereich der Sprachenpolitik bereits im Rahmen dieses Berichts zu formulieren oder einen entsprechenden zweiten Bericht mit Vorschlägen zuhanden des Grossen Rats auszuarbeiten.

Was das Fusionsprojekt Grossfreiburgs betreffe, hält es der Staatsrat für ausreichend, eine entsprechende Bestimmung in die Fusionsvereinbarung aufzunehmen. Es bedürfe hierfür keiner Änderung der Gesetzgebung. Als «Modell» und «Inspiration» könnte hierfür das Modell der Gemeinde Courtepin aus dem Jahr 2003 dienen. Dort heisst es unter anderem: «Jede Person muss die Möglichkeit haben, sich bei der Verwaltung in einer der beiden Sprachen ausdrücken zu können und Informationen zu erhalten. Die Publikation von Informationen und von Gemeindereglementen wird in beiden Sprachen erfolgen.» Im Übrigen verpflichtet sich der Staatsrat dazu, alle Anfragen zu prüfen, die etwa von der konstituierenden Versammlung gemacht und dazu dienen würden, Hindernisse für die Fusion aus dem Weg zu räumen – «einschliesslich im Bereich der Amtssprache der Gemeinden».

Angst vor der Germanisierung?

«Wir schieben diese Pro­blematik nicht auf die lange Bank», verteidigt sich Staatsrat Didier Castella (FDP) im Gespräch mit den FN. «Ich würde bei diesem Thema ehrlich gerne vorwärtsmachen.» Die Umsetzung des Postulats Rauber/Thévoz sei tatsächlich ein erster Schritt dazu. «Wir wollen nun die Diskussion im Grossen Rat dazu abwarten, um zu sehen, in welche Richtung es weitergehen könnte», so Castella. Erst danach könne die Zeit reif für ein Zweisprachigkeitsgesetz sein, das dem Grossen Rat wohl frühestens 2020 vorgelegt werden könnte. Für das Projekt Grossfreiburg habe das Fehlen einer Vollzugsgesetzgebung keine direkten Konsequenzen. Allerdings bleibe die Zweisprachigkeit «ein sensibles, heikles Thema, das bei gewissen Kreisen immer noch Ängste vor einer Germanisierung auslöst. Persönlich habe ich diese Ängste zwar nicht; aber ich höre von ihnen aus der Bevölkerung». Mehrere entsprechende Projekte seien in der Vergangenheit deshalb bereits gescheitert. Allerdings habe ein Umdenken bereits begonnen. Weite Kreise der Freiburger Gesellschaft sähen die Zweisprachigkeit heutzutage vor allem als Chance.

«Mit dem Zweisprachigkeitsgesetz ist es wie mit der Geschichte vom Zauberlehrling», bemerkt Stadtsyndic Thierry Steiert. «Jeder Staatsrat, der dieses Thema in der Vergangenheit in die Hände nahm, hat dies irgendwann bereut.» Steiert erinnert etwa an Alt-Staatsrat Urs Schwaller (CVP), dessen Zweisprachigkeits­bericht schliesslich auch nur in der Schublade gelandet sei. Steiert gesteht Castella zwar zu, dass dieser «eine sehr offene, respektvolle und konstruktive Haltung» gegenüber den Deutschfreiburgern habe, dennoch hoffe er, dass der Staatsrat dieses Thema nicht auf die lange Bank schieben wolle, zumal man die Antwort auf seine Anfrage tatsächlich so interpretieren könnte. Immerhin anerkenne der Staatsrat, dass die jetzige rechtliche Situation nicht befriedigend sei. Es sei überdies auch aus seiner Sicht viel demokratischer, wenn die Sprachenfrage der Kantonshauptstadt nicht nur dem Gemeinderat, sondern im Rahmen einer Fusionsverein­barung dem Stimmbürger zur Entscheidung vorgelegt werde. Das Vorbild Courtepins stellt für den Freiburger Syndic dabei tatsächlich einen «gangbaren Weg» dar. Ob die dortige Formulierung aber wortwörtlich übernommen werden könne, stehe derzeit noch in den Sternen. «Insgesamt sieht man, dass der Staatsrat die Frage zwar ernsthaft angehen will», so Steiert, «aber das wird nicht so schnell geschehen. Mit dem Brecheisen will niemand vorgehen.» Auch der Verweis auf das «Label für die Zweisprachigkeit» tangiere letztlich nur einen Nebenschauplatz, der mit dem Ziel seiner Anfrage nichts zu tun habe.

Chronologie

Die Amtssprache im Wandel der Zeiten

Im Jahr 1483 erklärten die freiburgischen Kantonsbehörden Deutsch zur ersten Amtssprache, um die Aufnahme in die Eidgenossenschaft zu ermöglichen, die damals ausschliesslich deutschsprachig war. Nach dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen und der Errichtung der Helvetischen Republik 1798 war Französisch erste Amtssprache, von 1814 bis 1833 wieder Deutsch. Die Mediationsakte von 1803, durch die der Kanton Freiburg seine heutigen Grenzen erhielt, war sehr auf das Gleichgewicht der Sprachen bedacht und hat das Verhältnis von zwei Dritteln Französischsprachigen zu einem Drittel Deutschsprachigen besiegelt, das sich in den zwei Jahrhunderten seither kaum verändert hat.

jcg

 

Meistgelesen

Mehr zum Thema