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Wie fährt man im Kreisel?

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Fahr- und Verhaltensregeln der Kantonspolizei

Eine Kreuzung mit einem gut ausgebauten Kreisverkehrsplatz an der richtigen Stelle hat gegenüber anderen Kreuzungen zweifellos grosse Vorteile. Sie trägt einerseits zu einem flüssigen und sicheren Verkehrsablauf bei und vermindert anderseits schwerere Unfälle.

Die Rolle des Kreisverkehrs liegt im Wesentlichen darin, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu drosseln und den Ablauf zu regulieren.
Die Verhaltensregeln sind in Art. 41/b der Verkehrsregelverordnung wie folgt umschrieben: Bei der Annäherung an den Kreisverkehrsplatz (Doppelsignal «Kein Vortritt und Kreisel»), muss der Führer die Geschwindigkeit reduzieren und sich vergewissern, dass sich von links kein vortrittsberechtigtes Fahrzeug nähert.
Die Einfahrt in den Kreisel erfolgt ohne Zeichengebung, da keine Richtungsänderung vorgenommen wird. Allfällige Fahrstreifenwechsel im Kreis sind durch Zeichenangabe anzuzeigen.
Die Ausfahrt erfolgt mit Zeichengebung, da dies eine Richtungsänderung (rechts abbiegen) darstellt. Radfahrer können im Kreis vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen, d.h. sie müssen nicht am rechten Fahrbahnrand fahren.

Verhalten der Fahrzeugführer

Regeln für die Fussgänger

Die für die Fussgänger bestimmten Vorschriften sind auch beim Kreisverkehrsplatz anwendbar. Bevor die Fussgänger die Strasse überqueren, nehmen sie mit den Fahrzeugführern Augenkontakt auf, um diesen ihre Absicht anzuzeigen. Das traditionelle Handzeichen ist immer noch empfehlenswert. Die Strasse ist immer auf dem Fussgängerstreifen zu überqueren. Man darf die Fahrbahn nicht unverhofft oder unvorsichtig betreten. Wenn der Fahrzeugführer den Eindruck erwecken sollte, als hätte er den oder die Fussgänger nicht wahrgenommen, bitte Fahrbahn nicht betreten.

Bei starker Verkehrsdichte wird den Fussgängern dringend empfohlen, die Strasse nicht im «Gänsemarsch» zu überqueren, sondern einen kurzen Halt einzuschalten und dann in «Gruppen» die Strasse zu betreten. Damit kann auch der Verkehrsstau in Stosszeiten stark vermindert werden. Einige Kreisverkehrsplätze sind bereits mit einer Lichtsignalanlage für Fussgänger ausgerüstet.

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