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Wie gerecht sind Sozialabzüge?

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Staatsrat lehnt Motion für gerechtere Kinderabzüge ab

Der Grosse Rat wird vermutlich in der Mai-Session Gelegenheit erhalten, ausführlich über die Steuergerechtigkeit zu diskutieren. Bekanntlich will der Staatsrat dem Kantonsparlament im Mai die Revision des Steuergesetzes unterbreiten. Dabei werden die Sozialabzüge für Kinder einen zentralen Punkt bilden.

Gerechtigkeit heisst für Jacques Gavillet aus Bionnens, dass Steuerzahler, die ein Nettoeinkommen (Code 4.91 der Steuererklärung) von weniger als 40000 Franken aufweisen, einen Abzug von 6000 Franken pro Kind tätigen können sollten. Je höher dieses Einkommen, desto kleiner wird dann dieser Abzug. Bei einem Einkommen von über 135000 Franken würde noch ein Abzug von 2000 Franken zugelassen. Und ab dem dritten Kind soll kein Unterschied gemacht werden, also ein einheitlicher Abzug gewährt werden.
Der Staatsrat entdeckt jedoch in einem solchen Abzugssystem einige Schwachpunkte. So macht er in seiner Antwort auf die Motion darauf aufmerksam, dass einige Steuerzahler mit hohem Einkommen grosse Abzüge (Schuldzinsen, Kosten für den Liegenschaftsunterhalt usw.) tätigen können und sogar im Minus sind. Laut Freiburger Regierung würden auch diese Steuerzahler stark von diesem Abzugssystem profitieren.

Hohe Einkommen nicht
immer benachteiligen

Weiter gibt der Staatsrat zu bedenken, dass ein Steuerpflichtiger mit zwei Kindern, wohnhaft in der Stadt Freiburg, mit einem Nettoeinkommen von 40000 Franken 3,73 Prozent seines Einkommens für die Steuern (Bund, Kanton, Gemeinde, Pfarrei) hergeben muss. Verdient er aber 150000 Franken, so muss er schon 22,2 Prozent an den Fiskus abliefern.

Weiter hält der Staatsrat fest, dass Freiburg für Unternehmen zwar attraktiv ist, nicht aber für das Kader dieser Firmen. Mit diesem System hätten jedoch Kaderleute mit einem Einkommen über 115 000 Franken noch mehr Steuern zu bezahlen als heute.
Der Staatsrat streitet auch nicht ab, dass dieses System die unteren Einkommen mehr entlasten würde als heute und dass vor allem wiederum jene profitieren würden, die auch in den Genuss von Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung, von Stipendien, von Mietzinsverbilligungen usw. kommen. «Ein solches System, das jedesmal auf einem gewissen Niveau des steuerbaren Einkommens basiert, ist nicht sehr transparent, da nie miteinander verglichen wird, welche Hilfen an gewisse Personen gewährt und welche anderen Personen, die sich über diesen Grenzbeträgen befinden, verweigert werden», erklärt der Staatsrat weiter.

Die Meinung der Experten

Der Staatsrat weist zudem auf die Ansicht der Expertenkommission hin, welche die Familienbesteuerung auf schweizerischer Ebene überprüft. Die Kommission lehne die Idee ab, wonach Kinderabzüge im Grunde unsozial seien, weil Gutverdienende wegen der Progression mehr davon profitieren als Leute mit wenig oder gar keinem Einkommen. «Zwar profitieren die Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen mehr von den Kinderabzügen, aber die Familienzulagen, die Teil des steuerbaren Einkommens sind, führen bei hohen Einkommen zu einer stärkeren Steuererhöhung», teilt der Staatsrat die Meinung der Expertenkommission.

Verlust an Steuereinnahmen
nicht viel grösser

Rein finanziell gesehen, würde sich das Abzugssystem, wie es von Jacques Gavillet vorgeschlagen wird, nicht viel negativer auf die Steuereinnahmen auswirken als jenes, wie es vom Staatsrat selber beantragt wird. Bekanntlich möchte der Staatsrat, dass die heutigen Sozialabzüge für Kinder um je 1000 Franken pro Kind erhöht werden, also auf 4400 Franken für die ersten beiden Kinder und auf 5400 Franken ab dem dritten Kind.

Der staatsrätliche Vorschlag wird allein für den Kanton einen Steuerausfall von jährlich 6,7 Mio. zur Folge haben. Jener von Jacques Gavillet würde dem Staat eine Einbusse von 7,2 Mio. Franken bescheren.

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