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Wie gross darf eine Klasse sein?

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Autor: arthur zurkinden

freiburg Eingereicht haben das Postulat die Grossräte Christian Ducotterd (CVP, Grolley) und Christian Marbach (SP, Düdingen). Sie stellten dabei fest, dass das geltende Verfahren zur Festlegung der Lehrerzahl einer Schule es nicht erlaubt, auf die unterschiedliche Situation in den verschiedenen Schulkreisen angemessen zu reagieren. So komme es vor, dass gewisse Klassen mehr als 30 Schulkinder umfassten.

Um solche Situationen zu verhindern, sollte ihrer Ansicht nach die Zahl der Schüler für eine einstufige Klasse auf maximal 27 und für eine zweistufige Klasse auf 22 beschränkt werden. Und bevor eine weitere Lehrperson eingestellt wird, sollte die Möglichkeit geprüft werden, zweistufige Klassen einzuführen.

In seiner Antwort hatte der Staatsrat darauf hingewiesen, dass der Schulinspektor bei Klassen mit grossen Beständen bis zu sieben oder acht Stützlektionen pro Woche bewilligt. Auch machte er auf die Möglichkeit aufmerksam, den Unterricht in den Hauptfächern in Halbklassen zu organisieren.

Christian Marbach rief gestern in Erinnerung, dass das heutige Modell aus dem Jahre 1993 stammt und damals vor allem aus Spargründen eingeführt wurde und weniger aus pädagogischen Gründen.

SP-Sprecherin Ursula Krattinger-Jutzet ihrerseits warf dem Staatsrat vor, nicht gewillt zu sein, grosse Klassenbestände zu verhindern. Vieles werde «schöngeredet».

Warten auf neues Ausführungsreglement

Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot wies auf die Revision des Schulgesetzes hin. Sie versprach, dass auch das Ausführungsreglement in die Vernehmlassung geschickt werde, in dem die Grundsätze zur Festlegung der Klassenbestände definiert werden. Die Schulkreise hätten dann Gelegenheit, ihre Bemerkungen zu diesen Fragen anzubringen.

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