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Wie sich Kühe und Wanderer auf den Alpen nicht ins Gehege kommen

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Autor: Anton Jungo

Immer mehr Leute suchen Erholung in der freien Natur. Gemäss Pietro Cattaneo, Bereichsleiter Infrastruktur beim Verband Schweizer Wanderwege, begeben sich rund 2,5 Millionen Schweizer von Zeit zu Zeit auf Wanderschaft. Rund 75 Prozent von ihnen benützen Wanderwege. Ihnen steht ein signalisiertes Wanderwegnetz von 60 000 Kilometern zur Verfügung. Pro Jahr absolvieren die Schweizer gegen 130 Millionen Wanderstunden oder gegen 550 Millionen Wanderkilometer. Die Wertschöpfung aus dem Wandertourismus beläuft sich auf rund zwei Milliarden Franken pro Jahr (ohne Ausrüstung) oder 43 Franken pro Tag und Person.

Gemäss Cattaneo führen rund 13 Prozent des Wanderwegnetzes (zirka 8000 km) über alpwirtschaftlich genutztes Gebiet. Das Betreten von Alpweiden ist für Wanderer grundsätzlich erlaubt. Immer häufiger weiden jedoch auf den Alpen Mutterkuhherden: Kühe in Begleitung ihrer Kälber und des Stiers. Der Viehhalter haftet für die Sicherheit der Wanderer; es sei denn, diese hätten sich nicht an gewisse Vorsichtsregeln gehalten.

Der Freiburgische Alpwirtschaftliche Verein hat die Sicherheit von Wanderern und Vieh auf den Weiden am Mittwoch an seiner Winterversammlung thematisiert.

Etienne Junod, Sicherheitsingenieur und Verantwortlicher der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft, ist überzeugt, dass viele Probleme und Unfälle vermieden werden können, wenn Viehhalter und Wanderer gewisse Regeln einhalten. Die Massnahmen beginnen beim Einzäunen der Weiden; Elektrozäune sollen signalisiert werden. Wenn immer möglich sollten Wanderweg und Viehweide getrennt werden. Der Viehhalter soll darauf achten, dass er keine aggressiven Tiere auf die Weide lässt und diese von der Zucht ausschliesst. Mit Hinweistafeln könne auf Mutterkühe aufmerksam gemacht werden. Andererseits müssen die Wanderer bei Mutterkühen auf Distanz gehen. «Kuhmütter schützen ihre Kälber – halten Sie Distanz» heisst der Grundsatz. Kälber sollen auf keinen Fall berührt werden. Hunde sind an der Leine zu führen und sollen im Notfall losgelassen werden.

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