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Wieder mehr Eltern können Kinder in die Krippe geben

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Physiotherapeutinnen und Coiffeure arbeiten ab Montag wieder, Gärtnereien und Baumärkte sind dann wieder geöffnet. Damit gehen wieder mehr Freiburgerinnen und Freiburger einer Arbeit ausser Haus nach – und benötigen einen Kinderbetreuungsplatz. Gestern hat der Staatsrat deshalb entschieden, dass die Kinderkrippen auch für Kinder von Eltern aus diesen Berufsgruppen wieder zugänglich sind – allerdings nur unter der Bedingung, dass sie keine andere Hütelösung für ihre Kinder finden als durch die Grosseltern oder andere Angehörige einer Risikogruppe.

Der Staatsrat betont in seiner Medienmitteilung, dass die Unternehmen auch in der Verantwortung stünden: «Soweit möglich und in Übereinstimmung mit den geltenden kantonalen Verordnungen» sollen Unternehmen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zuständig sind, Betreuungsangebote für ihr Personal ohne Betreuungslösung organisieren.

Bereits bisher konnten Eltern ihre Kinder unter folgenden Bedingungen trotz Corona-Pandemie in einer Krippe betreuen lassen: Wenn ein Elternteil in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit arbeitet; oder wenn beide Elternteile unterrichten, in sozialpädagogischen Einrichtungen arbeiten, die Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen versorgen oder in anderen Bereichen tätig sind, die für das Funktionieren der Gesellschaft wesentlich sind. Sie können ihre Kinder in Tagesbetreuungseinrichtungen und in Pikettdienste von Schulen geben, wenn sie keine andere Lösung haben, als sie durch Personen aus Risikogruppen – beispielsweise die Grosseltern – hüten zu lassen.

Alleinerziehende, die einen der oben genannten Berufe ausüben, haben ebenfalls Anrecht auf einen Betreuungsplatz. Ausnahmen gibt es «bei besonderen familiären und beruflichen Umständen».

njb

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