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«Wir haben das Projekt beerdigt»

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Im letzten November noch zeigte sich Bioleguma kämpferisch: «Wir sind überzeugt, dass unser Projekt längerfristig nachhaltig und erfolgbringend sein wird.» Das sagten die Verantwortlichen über ihren Plan, in Ried eine Kompostieranlage mit einem Mutterkuhstall zu bauen. Doch nun ist alles anders: «Wir haben das Projekt beerdigt», sagte Rolf Etter von Bioleguma gestern auf Anfrage.

Grosse Sammeleinsprache

Bioleguma hatte 2016 für ihr Projekt eine Baubewilligung erhalten. 49 Riederinnen und Rieder zogen jedoch ihre Sammeleinsprache vor das Freiburger Kantonsgericht. Sie befürchteten Gestank im Dorf durch die Anlage. Die Anlage war 230 Meter von einer Wohnsiedlung entfernt in der Landwirtschaftszone geplant.

Das Kantonsgericht hob im Oktober 2019 die Baubewilligung des Oberamts des Seebezirks sowie die Sonderbewilligung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion auf. Im Urteil hiess es, «dass das streitbetroffene Bauvorhaben ohne weitergehende Abklärungen zur Geruchs- und auch zur Lärmproblematik nicht bewilligt werden kann». Denn übermässige Immissionen könnten nicht ausgeschlossen werden. Diese Ansicht werde auch in den Gutachten vertreten, die von der Gemeinde, von Bioleguma selber und vom Freiburger Amt für Umwelt in Auftrag gegeben worden waren.

100 000 Franken investiert

Auf weitergehende Abklärungen hat Bioleguma nun jedoch verzichtet, wie Etter sagt. «Wir haben alles getan, was Kanton und Bund verlangt haben. Doch das hat nicht gereicht.» Er kritisiert das kantonale Amt für Umwelt, das sich zuerst für das Projekt ausgesprochen hatte, dann aber seine Meinung änderte – «obwohl wir den Kanton von Anfang an involviert hatten». Laut Rolf Etter hat Bioleguma rund 100 000 Franken in das nun ­gescheiterte Bauprojekt investiert.

Gemeinde muss zahlen

Das Kantonsgericht hatte auch entschieden, dass Bioleguma, der Kanton Freiburg und die Gemeinde Ried bei Kerzers für die Anwaltskosten der Einsprecherinnen und Einsprecher aufkommen sollten. Bioleguma musste drei Viertel der gut 10 000 Franken übernehmen, Kanton und Gemeinde je ein Achtel, nämlich 1346 Franken.

Die Gemeinde wehrte sich dagegen; sie sei im Verfahren nicht Partei gewesen. Das Bundesgericht weist nun die Beschwerde ab; die Gemeinde muss deshalb für ihr Achtel der Parteienentschädigung aufkommen.

Entscheid Bundesgericht 1C_587/2019; Entscheide Freiburger Kantonsgericht 602 2019 14 und 602 2019 15.

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