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Wird aus Benedikt XVI. «Papa emeritus»?

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Rücktritte von Päpsten sind bereits mehrere Jahrhunderte her: Papst Cölestin V., der 1294 nach wenigen Monaten sein Amt abgab; oder 1415, als es bei einer Kirchenspaltung zur Abdankung von Johannes XXIII. und Gregor XII. kam. Der letzte Papst, der abdankte, war 1449 Gegenpapst Felix V.

Anders als heute war damals recht eindeutig, wie das Zeremoniell abzulaufen hatte: Zunächst verkündete der Papst seinen Rückzug, dann stieg er vom päpstlichen Thron und legte die päpstlichen Insignien ab, zuletzt das Papstgewand–um dann, je nach seinem Stand vor Beginn des Pontifikats, ein Ordens-, Priester- oder Kardinalskleid anzulegen.

 Aus Benedikt wird Joseph

Egal, ob der Rücktritt freiwillig oder erzwungen war, ob ein Papst oder ein Gegenpapst das Amt aufgab: Im Mittelpunkt stand immer das Ablegen der Gewänder. Damit einher ging auch die Namensänderung. Aus Cölestin V. wurde 1294 wieder der Mönch Pietro de Morrone, aus Gregor XII. Kardinal Angelo Correr. Analog müsste eigentlich aus Benedikt XVI. dann wieder Kardinal Joseph Ratzinger werden. Doch diese Frage wird derzeit sorgfältig geprüft.

 Historischen Vorbildern, nach denen er in einer Rücktrittszeremonie öffentlich sein Amt und die Zeichen des Amtes ablegen könnte, hat Benedikt XVI. aber eine Absage erteilt: Einen offiziellen Rechtsakt wird es nicht geben.

Es kann nur einen geben

Der Amtsverzicht muss nicht von jemandem angenommen werden. Das Amt des Bischofs von Rom kann nur einmal besetzt sein; es darf nicht der leiseste Zweifel an der Legitimation des Nachfolgers aufkommen. Das weisse Gewand und die roten Schuhe, den Fischerring und das Brustkreuz: Diese Alleinstellungsmerkmale des Papstes und Wesensmerkmale des Papsttums wird künftig sein Nachfolger tragen. Die Zerstörung von Benedikts Fischerring und des Amtssiegels erfolgt in privater Form. Es ist also unwahrscheinlich, dass demnächst im Vatikanstaat zwei Herren in Weiss zu sehen sein werden.

Lebensabend im Vatikan

Wie Benedikt XVI. dann angesprochen werden will und welchen Namen er dann führt, darüber lässt sich derzeit nur spekulieren. Jedenfalls ist nicht vorstellbar, dass man ihn künftig mit einem freundlichen «Herr Ratzinger» anreden wird. Er bleibt Bischof, er ist der Alterzbischof von München und Freising sowie ab dem Abend des 28. Februar zurückgetretener Bischof von Rom, ausserdem Kardinal der Heiligen Römischen Kirche. Insofern bliebe die Möglichkeit, ihn mit Eminenz oder Exzellenz anzureden. Denkbar, dass er als «Joseph Ratzinger, Benedikt XVI. papa em.» (emeritus) oder «papa res.» (resignatus) firmieren könnte.

Seinen Lebensabend will Benedikt XVI. im Kloster Mater Ecclesiae auf dem Gebiet des Vatikanstaates verbringen. Wie in seinen Jahren als Papst wird er auch weiterhin vom Vatikan unterhalten; er muss also keine Rente oder Ähnliches beantragen. Entgegen mehrfach geäusserten Behauptungen profitiert Benedikt XVI. nicht von seinen sehr erfolgreichen Büchern. Die Tantiemen hat er zur Hälfte wohltätigen Stiftungen übereignet; die anderen 50 Prozent fallen an die Stiftung «Joseph Ratzinger–Benedikt XVI.», die wissenschaftliche Arbeiten über die Theologie des Papstes fördert.

Er bleibt Oberpfälzer

Wird er die vatikanische Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er nicht mehr Papst ist? Diese bekam er mit dem Amt verliehen. Eine Staatenlosigkeit braucht Joseph Ratzinger nicht zu bekümmern: Er ist und bleibt Oberpfälzer; er war auch als Papst in der Gemeinde Pentling im Landkreis Regensburg gemeldet und somit deutscher Staatsbürger.

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