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Wo wollen Sie gepflegt werden?

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wie aus der Berichterstattung der letzten Grossratssession hervorgeht, fordert Grossrat Beat Vonlanthen gleichzeitig mit der neuen Festsetzung des Vermögensfreibetrages für HeimbewohnerInnen, dass die Kostenseite «unter die Lupe» genommen wird. Hoffentlich nicht, um noch mehr gehetztes Personal und notdürftigste Pflege zu provozieren, sondern um grundsätzliche Überlegungen anzustellen, ob das aktuelle Betreuungssystem aus Sicht der Betroffenen und aus volkswirtschaftlichen Überlegungen heraus korrekturbedürftig ist.

Im Kanton Freiburg beziehen knapp 1000 Personen im IV- und etwa 1500 Personen im AHV-Alter eine Hilflosenentschädigung. 700 Behinderte und rund 1300 Betagte nehmen freiwillig oder gezwungener Massen die Dienste von Institutionen in Anspruch. Aufgrund gesamtschweizerischer Zahlen und internationaler Erhebungen lässt sich die These wagen, dass der Grosse Rat bei allen Entscheidungen im Langzeitpflegebereich über das Schicksal von 5000 BürgerInnen entscheidet, welche aufgrund einer Behinderung und/oder Altersgebrechen in zentralen Lebensbereichen regelmässig auf Hilfe angewiesen sind.
Die verschiedenen Sozialversicherungen und die öffentliche Hand stellen für diesen Langzeitbereich jährlich 250 Mio. Franken zur Verfügung (davon der Kanton rund 121 Mio.) – im Durchschnitt also 50000 Franken im Jahr pro Person. Skandalös hierbei ist, dass die Betroffenen, die zu Hause leben wollen, lediglich jährliche Unterstützungsbeiträge von 3600 Franken ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erhalten, der Aufenthalt in einer Institution jedoch ohne Rücksicht auf Bedürfnis, Integrationsversprechungen und Volksökonomie um ein Vielfaches mehr gefördert und damit erzwungen wird.
Es ist nicht angezeigt, immer mehr Geld in das Sozialsystem hineinzupumpen. Mit blinden Sparübungen ist es jedoch auch nicht getan. Das Problem liegt wie so oft in der Verteilung, um ethisch und ökonomisch zu handeln: mit komplizierten Kostenschlüsseln Institutionen und Leistungserbringer zu finanzieren, auf deren Dienste notgedrungenermassen die Betroffenen anschliessend ihr Leben lang verwiesen werden, ist weder wirtschaftlich noch menschenwürdig. Daran ändert auch der nun heiss diskutierte Freibetrag des Vermögens nichts!!!

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