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Zeitplan: Vor Ende Jahr soll Entwurf ans Parlament gehen

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Mit Beschluss vom 31. März 2009 hatte der Staatsrat eine Kommission eingesetzt und sie mit der Aufgabe betraut, einen Gesetzesentwurf zur Totalrevision der kantonalen Gerichtsorganisation auszuarbeiten. Der Auftrag umfasste schwerpunktmässig die kantonale Ausführungsgesetzgebung zur Zivil-, zur Straf- und zur Jugendprozessordnung.

Vorentwurf erarbeitet

Der Vorentwurf wurde hierauf von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Sicherheits- und Justizdirektor Erwin Jutzet vorbereitet. Die Gruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Justiz, hat ihre Arbeit auf der Grundlage eines Textentwurfs von Rechtsanwalt Tarkan Göksu, ehemaliger rechtlicher Berater des Verfassungsrates, durchgeführt.

Zuerst an den Staatsrat, dann an den Grossen Rat

Wie Staatsrat Erwin Jutzet am Freitag vor den Medien sagte, sollte der Entwurf im November dem Staatsrat vorgelegt und dann im Dezember dem Grossen Rat überwiesen werden. Nach Zeitplan sollte dieser ihn im Februar und März 2010 beraten, so dass das neue Justizgesetz – mindestens teilweise – am 1. Juli 2010 in Kraft treten könnte. Damit bleibt vor der eigentlichen Umsetzung ein halbes Jahr Zeit, um personellen und organisatorische Entscheide zu treffen. wb

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