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Zivil heiraten ist wieder möglich

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Während über sechs Wochen hatte das kantonale Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen aufgrund der Corona-Pandemie alle Schalter geschlossen. Es beschränkte sich auf die wesentlichen Zivilstandsaufträge. Nun hebt das Amt Anfang kommender Woche diese Einschränkungen wieder auf. Dank der Einrichtung der Schalter könne es ab dem 4.  Mai wieder sämtliche Zivilstandsdienstleitungen anbieten, wie es in einer Mitteilung schreibt. Die Leistungen erfolgen aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung und un­ter Einhaltung der Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit. Schritte für eine Einbürgerung sind ohne Termine möglich. Die Regelung bedeutet, dass Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften wieder möglich sind, aber nur in beschränktem Rahmen. Damit die Weisungen des Bundesamts eingehalten werden, sind nur das Paar, die Zeugen und falls nötig ein Übersetzer zugelassen.

uh

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